Notariell beglaubigte Übersetzung


Mit dem Ausdruck „notariell beglaubigte Übersetzung“ wird in Deutschland in der Regel eine beglaubigte Übersetzung gemeint. Eine notariell beglaubigte Übersetzung gibt es in dieser Form nicht, da nicht ein Notar für eine beglaubigte Übersetzung zuständig ist, sondern ein vereidigter Übersetzer eine solche Übersetzung erstellt. Falls Sie also eine solche offizielle und anerkannte beglaubigte Übersetzung benötigen, können Sie diese in unserem Übersetzungsbüro anfordern.

 

Grundsätzlich sind beglaubigte Übersetzungen, die von einem vereidigten Übersetzer erstellt worden sind, in allen Staaten, die Mitglied im Haager Abkommen sind, anerkannt. Ein vereidigter Übersetzer muss dabei an einem deutschen Gereicht vereidigt sein, damit er oder sie diese Bezeichnung tragen darf. Um eine beglaubigte Übersetzung in einem Land anerkennen zu lassen, das nicht Teil des Haager Abkommens ist, ist eine Apostille oder Überbeglaubigung notwendig.

 

Ob Sie eine Apostille oder Überbeglaubigung benötigen, hängt damit von dem Zielland ab, in dem Sie Ihre beglaubigte Übersetzung verwenden möchten. Gerne holen wir als Online-Übersetzungsbüro eine solche zusätzliche Beglaubigung auf Wunsch ein.

 

Um eine beglaubigte Übersetzung online beauftragen zu können, laden Sie einfach die zu übersetzenden Dokumente in unserem Angebotsformular hoch und senden uns dieses online zu. Anschließend erhalten Sie ein unverbindliches Angebot, das Informationen über den Preis und die voraussichtliche Bearbeitungsdauer enthält. Ein solches Angebot erstellen wir immer in Rücksprache mit unseren vereidigten Übersetzern und schneiden dieses individuell auf Ihre Bedürfnisse zu.

 

Falls Sie also eine Apostille, Überbeglaubigung oder auch einen digitalen Scan oder einen (Express-)Versand ins Ausland benötigen, können Sie diese zusätzlichen Leistungen gerne bei uns anfragen, sodass wir Ihnen frühzeitig eine Rückmeldung über den Ablauf Ihrer Übersetzung geben können. Bei weiteren Fragen können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren.


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0228/7 63 63 4 63 oder info@beglaubigte-uebersetzung.eu


Unser Übersetzungsbüro Bonn/Köln bietet Ihnen beglaubigte Übersetzungen und Fachübersetzungen jeglicher Art (z.B. Abiturzeugnisse, Diplomen, Urkunden, Notenübersichten, Führerscheine und polizeiliche Führungszeugnisse) und Sprachen (Englisch, Französisch, Spanisch, Portugiesisch, ChinesischTürkisch u.v.m.) - Günstig, schnell und professionell.

 

Sie erhalten von uns innerhalb von wenigen Stunden (werktags) ein Angebot mit umfassenden Informationen zu Preis und Bearbeitungsdauer.

 

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