Sie haben eine Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder ein Zeugnis aus Eritrea oder Äthiopien und brauchen die deutsche Übersetzung für Asyl, Familiennachzug oder das Standesamt? Unsere in Deutschland vereidigten Übersetzer erstellen Ihre beglaubigte Übersetzung aus dem Tigrinya. Anerkannt von Ämtern in ganz Deutschland.
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Tigrinya ist eine semitische Sprache und wird in Eritrea und in der äthiopischen Region Tigray gesprochen. Geschrieben wird sie in der eigenen Ge'ez-Schrift, nicht in lateinischen Buchstaben. Genau hier scheitern Online-Tools und kostenlose Übersetzungsprogramme regelmäßig: Namen, Geburtsorte und Daten werden falsch in die lateinische Umschrift übertragen, und schon entstehen Abweichungen zwischen Ihren Dokumenten.
Für deutsche Behörden ist Deutsch die alleinige Amtssprache (§ 23 VwVfG). Fremdsprachige Urkunden brauchen deshalb fast immer eine Übersetzung. Damit diese auch akzeptiert wird, muss sie von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer stammen, der die Richtigkeit und Vollständigkeit mit Stempel und Unterschrift bestätigt. Genau das machen wir für die Sprachkombination Tigrinya-Deutsch.
Machen Sie ein gut lesbares Foto Ihrer Tigrinya-Urkunde oder laden Sie einen Scan hoch. Das Original müssen Sie nicht einschicken.
Sie bekommen Ihr persönliches Angebot mit transparentem Festpreis per E-Mail, meist innerhalb weniger Stunden.
In der E-Mail finden Sie einen Button. Ein Klick genügt, und der vereidigte Übersetzer beginnt mit Ihrer Übersetzung.
Sie erhalten Ihre Übersetzung als PDF per E-Mail und das Original mit Stempel per Post. In der Regel in 3 bis 6 Werktagen.
Die Rechnung liegt der Übersetzung bei. Sie haben 14 Tage Zeit und überweisen ganz entspannt per Banküberweisung.
Die meisten unserer Kunden mit Tigrinya-Dokumenten stehen mitten in einem laufenden Behördenverfahren, oft unter Zeitdruck. Hier sind die vier häufigsten Situationen und die Dokumente, die dabei meist verlangt werden.
Für die Anhörung und die Prüfung Ihrer Identität verlangt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) oft deutsche Übersetzungen Ihrer Dokumente.
Für den Nachzug von Ehegatten oder Kindern verlangen Auslandsvertretungen und die Ausländerbehörde beglaubigte Übersetzungen der Personenstandsurkunden.
Das Standesamt benötigt für die Anmeldung Ihrer Eheschließung alle ausländischen Urkunden in deutscher Sprache.
Für den Antrag auf Einbürgerung oder eine Niederlassungserlaubnis brauchen die Behörden Nachweise zu Identität, Familienstand und Qualifikation.
Für die Übersetzung selbst brauchen wir nur einen guten Scan oder ein scharfes Foto. So einfach geht es los:
Bei Tigrinya-Dokumenten kommt es oft vor, dass ein Name in verschiedenen Papieren unterschiedlich in lateinische Buchstaben übertragen wurde. Sagen Sie uns einfach, welche Schreibweise in Ihrem Reisepass steht. So bleibt alles einheitlich und es gibt am Schalter keine Rückfragen.
Antwort innerhalb weniger Stunden
Eine Standardurkunde wie eine Geburts- oder Heiratsurkunde ist in der Regel in 3 bis 6 Werktagen fertig. Sie erhalten das PDF per E-Mail und das Original mit Stempel per Post. Planen Sie die Postlaufzeit mit ein, da viele Behörden die Papierfassung sehen möchten. Bei Behördenterminen empfehlen wir, frühzeitig zu beauftragen.
Für die Übersetzung genügt ein gut lesbarer Scan oder ein scharfes Foto. Das Original müssen Sie uns nicht schicken. Beim Behördengang legen Sie die Übersetzung dann zusammen mit Ihrer Originalurkunde oder einer amtlich beglaubigten Kopie vor. Fragen Sie bei Ihrem Amt nach, ob Übersetzung und Kopie fest verbunden sein müssen.
Unsere Übersetzungen werden von in Deutschland vereidigten Übersetzern erstellt und sind dadurch für Gerichte, Standesämter und die Ausländerbehörde geeignet. Die endgültige Entscheidung trifft immer die jeweilige Behörde im Einzelfall. Bei besonderen Verfahren, etwa bei deutschen Auslandsvertretungen, fragen Sie am besten vorab nach den genauen Anforderungen.
Erst erhalten Sie Ihre Übersetzung, dann bezahlen Sie. Die Rechnung liegt der Lieferung bei und Sie haben 14 Tage Zeit, sie per Überweisung zu begleichen. Eine Vorauszahlung ist nicht nötig.
Eritrea und Äthiopien sind keine EU-Staaten, deshalb verlangen viele deutsche Behörden für Urkunden von dort zusätzlich eine Apostille oder Legalisation. Ob das in Ihrem Fall zwingend ist, entscheidet die bearbeitende Behörde. Fragen Sie schon bei der Terminvereinbarung mit Standesamt oder Ausländerbehörde nach den Anforderungen für Ihr Ausstellungsland. Mehr Infos zur Einreise und zu Verfahren finden Sie beim BAMF und beim Auswärtigen Amt.
Fast immer nötig: bei Asyl, Eheschließung, Familiennachzug und Einbürgerung.
Standardanforderung für Eheschließung in Deutschland und Familiennachzug des Ehegatten.
Wird vom Standesamt häufig verlangt, wenn Sie in Deutschland heiraten möchten.
Angebot in wenigen Minuten. Ihre Übersetzung liegt vor Ihnen, erst dann überweisen Sie.
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Unser Übersetzungsbüro in Bonn/Köln bietet Ihnen beglaubigte Übersetzungen und Fachübersetzungen sämtlicher Fachgebiete (Recht, Technik, Medizin usw.) und Dokumente (z.B. Abiturzeugnisse, Diplomen, Urkunden, Notenübersichten, Führerscheine und polizeiliche Führungszeugnisse) in den Sprachkombinationen Filipino/Tagalog-Deutsch und Deutsch-Filipino/Tagalog an. Günstig, schnell und professionell.
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