Personenstandsurkunde


Eine Personenstandsurkunde kann ganz unterschiedlich aufgebaut sein und auch unterschiedliche Informationen beinhalten. Deswegen wird eine beglaubigte Übersetzung einer Personenstandsurkunde für zahlreiche Zwecke benötigt. Eine beglaubigte Übersetzung kann für einen Umzug ins Ausland, eine Hochzeit oder Scheidung im Ausland oder andere persönliche Angelegenheiten in einem anderen Land gebraucht werden. Übrigens: der Personalausweis sowie der Reisepass gehören nicht zu den Personenstandsurkunden.

 

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen sechs Arten der Personenstandsurkunden: es gibt beglaubigte Registerausdrucke aus dem Personenstandregister, Eheurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden, Geburtsurkunden, Sterbeurkunden sowie beglaubigte Abschriften aus der Sammlung der Todeserklärungen. Bis 2009 gehörten Abstammungsurkunden ebenfalls zu Urkunden dieser Art. Außerdem variiert die Bezeichnung und der Aufbau des Dokuments von Lebenspartnerschaftsurkunden von Bundesland zu Bundesland.

 

Falls Sie eine beglaubigte Übersetzung einer dieser Dokumente benötigen, können Sie gerne ein unverbindliches Angebot anfordern. Wir senden Ihnen anschließend ein Angebot mit Informationen zum Preis und dem voraussichtlichen Bearbeitungszeitraum zu. Bei weiteren Fragen können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren.


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