Klageschrift


Sie möchten eine Klageschrift oder einen anderen juristischen Fachtext in eine andere Sprache beglaubigt übersetzen lassen? Dann sind Sie bei unserem Übersetzungsbüro genau richtig. Wir arbeiten mit vereidigten Übersetzern und Fachübersetzern für alle Sprachen zusammen, sodass wir gerne eine Übersetzung Ihrer Klageschrift auf Englisch, Spanisch, Französisch, Türkisch, Italienisch oder eine andere Sprache erstellen.

 

Bei einer solchen Klageschrift kommt es auf den Inhalt und die Umstände der benötigten Übersetzung an, ob es sich um eine reguläre beglaubigte Übersetzung handelt oder ob ein juristischer Fachübersetzer eine solche Übersetzung vornehmen muss. Dieser kommt dann zum Einsatz, wenn es sich bei dem Text um einen komplexen juristischen Sachverhalt handelt, der eine ausgeprägte Expertise im juristischen Vokabular der Ausgangssprache und Zielsprache benötigt. Als Online-Übersetzungsbüro arbeiten wir sowohl mit vereidigten Übersetzen als auch Fachübersetzern für jede Fachrichtung zusammen.

 

Des Weiteren sind auch Übersetzungen der Klageschrift aus einer anderen Sprache auf Deutsch möglich. Diese Übersetzungen kommen insbesondere bei Gerichtsverfahren in Deutschland zum Einsatz, die aber Klageschriften auf anderen Sprachen berücksichtigen sollen. In solchen Fällen ist es wichtig, dass bei Übersetzungen aus Sprachen, die nicht das lateinische Alphabet verwenden (z.B. Chinesisch, Japanisch, Russisch, Ukrainisch oder Arabisch) die Transkription der Eigennamen auf der Klageschrift klargestellt wird, damit es im Deutschen nicht zu Verwechslungen oder Problemen vor Gericht kommen kann.

 

Falls Sie für die Anerkennung der Klageschrift vor einem ausländischen Gericht zusätzlich zur beglaubigte Übersetzung eine Apostille oder Überbeglaubigung benötigen, holen wir diese gerne für Sie ein. Im besten Fall lassen Sie uns dies bereits bei Ihrer Angebotsanfrage wissen, damit wir Ihnen eine möglichst präzise Angabe über die voraussichtliche Bearbeitungsdauer Ihrer beglaubigten Übersetzung geben können.

 

Außerdem können Sie in Ihrer Angebotsanfrage zu einem unverbindlichen Angebot gerne alle weiteren Wünsche oder Details zur beglaubigten Übersetzung Ihrer Klageschrift vermerken. Wir melden uns diesbezüglich so schnell es geht mit einem unverbindlichen Angebot bei Ihnen, das den Preis, die voraussichtliche Bearbeitungsdauer sowie alle weiteren Modalitäten beinhaltet. Bei weiteren Fragen können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren.


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0228/7 63 63 4 63 oder info@beglaubigte-uebersetzung.eu


Unser Übersetzungsbüro Bonn/Köln bietet Ihnen beglaubigte Übersetzungen und Fachübersetzungen jeglicher Art (z.B. Abiturzeugnisse, Diplomen, Urkunden, Notenübersichten, Führerscheine und polizeiliche Führungszeugnisse) und Sprachen (Englisch, Französisch, Spanisch, PortugiesischTürkisch u.v.m.) - Günstig, schnell und professionell.

 

Sie erhalten von uns innerhalb von wenigen Stunden (werktags) ein Angebot mit umfassenden Informationen zu Preis und Bearbeitungsdauer.

 

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