Eheurkunden gehören in Deutschland zu den Personenstandsurkunden und werden als Auszug aus dem Eheregister erstellt. Bis 2009 waren Eheurkunden im Heiratsbuch vermerkt. Grundsätzlich gilt diese Urkunde als Nachweis über die Heirat zweier Personen miteinander. Eine beglaubigte Übersetzung einer deutschen Eheurkunde wird notwendig, falls eine Scheidung oder zweite Hochzeit im Ausland geplant ist.
Eheurkunden sind vergleichsweise einheitlich aufgebaut. So gibt jedes Dokument Auskunft über die Namen sowie den Familiennamen der Ehepartner, den Ort und Tag der Geburt der Gatten und der Eheschließung sowie die Religionszugehörigkeit. Falls eine Lebenspartnerschaft in eine Ehe umgewandelt wird, wird ebenfalls eine Eheurkunde neu ausgestellt.
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