Eine Vollmacht wird definiert als ein „einseitiges Rechtsgeschäft“. Dabei erteilt ein Vollmachtgeber einem bevollmächtigten Vertreter die im Dokument beschriebenen Kompetenzen in seinem Namen. Im Speziellen unterscheidet man zwischen einer Generalvollmacht, Einzelvollmacht, Gattungsvollmacht, Inkassovollmacht und Vorsorgevollmacht. Je nach Art des Dokuments sind solche Vollmachten unterschiedlich aufgebaut, haben eine unterschiedliche Länge und natürlich variierenden Inhalt.
Eine beglaubigte Übersetzung einer Vollmacht kann notwendig sein, falls die Vollmacht gegenüber einer dritten Partei angewandt werden soll, die im Ausland sitzt und daher das deutschsprachige Dokument nicht offiziell verstehen und akzeptieren kann. Dann kann ein vereidigter Übersetzer die Vollmacht in die jeweilige benötigte Sprache übersetzen, sodass das Dokument im Ausland verwendet werden kann.
Falls Ihre Vollmacht aus dem Deutschen in eine andere Sprache oder aus einer anderen Sprache ins Deutsche übersetzt werden soll, können Sie gerne ein unverbindliches Angebot anfordern. Dieses beinhaltet die voraussichtliche Bearbeitungsdauer der Übersetzung sowie den Preis.
Jetzt ein kostenloses & unverbindliches Übersetzungsangebot anfordern:
0800 55 133 07 oder info@beglaubigte-uebersetzung.eu
Unser Übersetzungsbüro Bonn/Köln bietet Ihnen beglaubigte Übersetzungen und Fachübersetzungen jeglicher Art (z.B. Abiturzeugnisse, Diplomen, Urkunden, Notenübersichten, Führerscheine und polizeiliche Führungszeugnisse) und Sprachen (Englisch, Französisch, Spanisch, Portugiesisch, Türkisch u.v.m.) - Günstig, schnell und professionell.
Sie erhalten von uns innerhalb von wenigen Stunden (werktags) ein Angebot mit umfassenden Informationen zu Preis und Bearbeitungsdauer.
Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an (0800 55 133 07) oder senden Sie uns eine Nachricht über unser Kontaktformular. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!