Promotionsurkunde


Eine Promotionsurkunde ist die Bescheinigung, die den akademischen Grad des Doktors bzw. der Doktorin verleiht. Auch bei Ehrendoktoren benutzt man den Begriff der Promotionsurkunde. In der Regel besitzen nur Universitäten das Promotionsrecht, sodass nur Unis Urkunden verleihen können, die den Doktortitel einer Person nachweisen.

 

Eine beglaubigte Übersetzung einer Promotionsurkunde kann insbesondere bei Bewerbungen für eine Arbeitsstelle oder ein öffentliches Amt im Ausland notwendig sein. Damit die jeweilige Behörde oder Firma die Urkunde nachvollziehen und verstehen kann, ist es nötig, dass sie den korrekten Wortlaut der Promotionsurkunde kennt und in der Verkehrssprache des jeweiligen Landes lesen kann.

 

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