Scheidungsurteil - Scheidungsurkunde


Falls Sie im Ausland heiraten wollen oder sich im Ausland haben scheiden lassen, muss die Scheidungsurkunde im Falle einer erneuten Heirat beglaubigt übersetzt werden. Auf dem Dokument des Scheidungsurteils sind die ehemaligen Ehepartner vermerkt, das Urteilsdatum der endgültigen Scheidung und Details zur zuständigen Richterin bzw. dem zuständigen Richter.

 

Außerdem werden der Grund der Scheidung und die Umstände des Prozesses geschildert sowie der zusammengefasste Beschluss. Von Land zu Land kann das Scheidungsurteil oder die Scheidungsurkunde natürlich anders aussehen, jedoch ist diese im Falle einer erneuten Heirat immer beim zuständigen Standesamt vorzulegen. Bei deutschen Standesämtern werden nur Scheidungsurteile auf deutsch akzeptiert, sodass ein beeidigter Übersetzer diese Scheidungsurkunde aus dem Ausland beglaubigt übersetzen muss.

 

Diese beglaubigten Übersetzungen aus einer zu wählenden Ausgangssprache ins Deutsche oder aus der deutschen Sprache in Ihre Wunschsprache – beispielsweise für eine Hochzeit im Ausland – können Sie bei uns in Auftrag geben und hier ein unverbindliches Angebot anfordern.


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