Beglaubigte Übersetzungen für die Aufenthaltserlaubnis in Deutschland

Rechtskonforme Übersetzungen

Amtlich beglaubigte Übersetzungen, die von allen deutschen Behörden anerkannt werden

Kompletter Service

Von Apostille bis Übersetzung - alles aus einer Hand für Ihren Aufenthaltstitel

Aktuelle Informationen

Stand: Dezember 2024 - Regelmäßig aktualisiert nach behördlichen Anforderungen

Aufenthaltserlaubnis & Übersetzungen: Der komplette Guide für 2024

Stand: Dezember 2024 - Dieser Guide wird regelmäßig aktualisiert, um Änderungen in den behördlichen Anforderungen zu berücksichtigen.

 

Die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland erfordert verschiedene Dokumente in deutscher Sprache. Alle fremdsprachigen Dokumente müssen von einem in Deutschland öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzer übersetzt werden.

 

Dieser umfassende Guide hilft Ihnen dabei, alle erforderlichen Dokumente korrekt zu übersetzen und erfolgreich Ihre Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Wir erklären die Anforderungen nach Aufenthaltstitel und Herkunftsland und geben praktische Tipps für den gesamten Prozess.

Wichtige Grundregeln

  • ✓ Alle nicht-deutschsprachigen Dokumente benötigen eine beglaubigte Übersetzung
  • ✓ Übersetzungen müssen von in Deutschland zugelassenen Übersetzern stammen
  • ✓ Kopien ausländischer Originaldokumente müssen beglaubigt sein

Erforderliche Dokumente nach Aufenthaltstitel

Grundlegende Dokumente (alle Aufenthaltstitel)

Aufenthaltserlaubnis zum Studium

Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit

Familiennachzug

Der Übersetzungsprozess Schritt für Schritt

1

Dokumentenvorbereitung (2-3 Wochen)

  • Originaldokumente im Herkunftsland beschaffen
  • Dokumente ggf. legalisieren oder mit Apostille versehen lassen
  • Beglaubigte Kopien anfertigen lassen
2

Übersetzungsprozess (1-2 Wochen)

  • Geeigneten vereidigten Übersetzer finden
  • Dokumente einreichen
  • Übersetzung anfertigen lassen
  • Qualitätskontrolle und Beglaubigung
3

Einreichung (1-3 Tage)

  • Vollständigkeit aller Unterlagen prüfen
  • Frühzeitig einen Termin bei der Ausländerbehörde vereinbaren
  • Dokumente geordnet einreichen

Besondere Anforderungen nach Herkunftsland

China (Stand: 12/2024)

 

  • Chinesische Dokumente müssen mit einer Haager Apostille versehen sein
  • Bei Dokumenten ohne Apostille: Legalisation durch die zuständige chinesische Behörde erforderlich
  • Die chinesische und die deutsche Namensschreibweise muss in allen Dokumenten identisch sein
  • Beglaubigte Übersetzungen müssen die Stempel und Siegel mit übersetzen

Quelle: Deutsche Botschaft Peking

Türkei (Stand: 12/2024)

 

  • Türkische Personenstandsurkunden aus dem Zentralregister ("Formül A" und "Formül B") werden bevorzugt
  • Die E-Devlet-Ausdrucke werden nur mit QR-Code akzeptiert
  • Bei älteren Dokumenten: Ausstellung nicht älter als 6 Monate
  • Beglaubigte Übersetzungen müssen von in Deutschland anerkannten Übersetzern stammen

 

Quelle: Deutsche Botschaft Ankara

Indien (Stand: 12/2024)

 

  • Englischsprachige Dokumente von staatlichen indischen Behörden benötigen meist keine Übersetzung
  • Dokumente in Regional- oder Lokalsprachen müssen von vereidigten Übersetzern übersetzt werden
  • Alle Dokumente müssen mit Apostille der zuständigen indischen Behörde versehen sein

QuelleDeutsche Botschaft Neu-Delhi

Wichtiger Hinweis: Die Anforderungen können sich je nach aktueller Situation und Bundesland unterscheiden. Bitte prüfen Sie immer auch die Vorgaben der für Sie zuständigen Ausländerbehörde.

Alle Angaben basieren auf den offiziellen Informationen der deutschen Auslandsvertretungen (Stand: Dezember 2024).

Häufige Probleme und Lösungen

1

Fehlende Originaldokumente

 

Lösung: Behördliche Rekonstruktion im Herkunftsland beantragen oder Ersatzdokumente beschaffen. Bei unwiederbringlichem Verlust können eidesstattliche Erklärungen helfen.

2

Beschädigte Dokumente

 

 

Lösung: Notarielle Beglaubigung der noch lesbaren Teile oder Neuausstellung durch die ausstellende Behörde im Herkunftsland.

3

Namensunterschiede

 

 

Lösung: Eidesstattliche Erklärung über die Identität der Person oder offizielle Namensänderungsdokumente aus dem Herkunftsland.



Jetzt ein kostenloses & unverbindliches Übersetzungsangebot anfordern:

0800 55 133 07 oder info@beglaubigte-uebersetzung.eu


Wir fertigen für Sie beglaubigte Übersetzungen jeglicher Art an. Von Abiturzeugnissen, Bachelor- oder Masterzeugnissen über den Führerschein bis zu Verträgen - unsere vereidigten Übersetzer erledigen jeden Auftrag. Aus unserem Bonner Übersetzungsbüro verschicken wir die fertigen Dokumente deutschlandweit (Köln, Frankfurt, München, Berlin, Hamburg, etc.) und sogar weltweit (USA, Großbritannien, Frankreich, Australien, etc.).

Bei Fragen zu einer Überbeglaubigung, Apostille oder der beglaubigten Übersetzung an sich, können Sie uns jederzeit kontaktieren.