Amtlich beglaubigte Übersetzungen, die von allen deutschen Behörden anerkannt werden
Von Apostille bis Übersetzung - alles aus einer Hand für Ihren Aufenthaltstitel
Stand: Dezember 2024 - Regelmäßig aktualisiert nach behördlichen Anforderungen
Stand: Dezember 2024 - Dieser Guide wird regelmäßig aktualisiert, um Änderungen in den behördlichen Anforderungen zu berücksichtigen.
Die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland erfordert verschiedene Dokumente in deutscher Sprache. Alle fremdsprachigen Dokumente müssen von einem in Deutschland öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzer übersetzt werden.
Dieser umfassende Guide hilft Ihnen dabei, alle erforderlichen Dokumente korrekt zu übersetzen und erfolgreich Ihre Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Wir erklären die Anforderungen nach Aufenthaltstitel und Herkunftsland und geben praktische Tipps für den gesamten Prozess.
Quelle: Deutsche Botschaft Peking
Quelle: Deutsche Botschaft Ankara
Wichtiger Hinweis: Die Anforderungen können sich je nach aktueller Situation und Bundesland unterscheiden. Bitte prüfen Sie immer auch die Vorgaben der für Sie zuständigen Ausländerbehörde.
Alle Angaben basieren auf den offiziellen Informationen der deutschen Auslandsvertretungen (Stand: Dezember 2024).
Lösung: Behördliche Rekonstruktion im Herkunftsland beantragen oder Ersatzdokumente beschaffen. Bei unwiederbringlichem Verlust können eidesstattliche Erklärungen helfen.
Lösung: Notarielle Beglaubigung der noch lesbaren Teile oder Neuausstellung durch die ausstellende Behörde im Herkunftsland.
Lösung: Eidesstattliche Erklärung über die Identität der Person oder offizielle Namensänderungsdokumente aus dem Herkunftsland.
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Wir fertigen für Sie beglaubigte Übersetzungen jeglicher Art an. Von Abiturzeugnissen, Bachelor- oder Masterzeugnissen über den Führerschein bis zu Verträgen - unsere vereidigten Übersetzer erledigen jeden Auftrag. Aus unserem Bonner Übersetzungsbüro verschicken wir die fertigen Dokumente deutschlandweit (Köln, Frankfurt, München, Berlin, Hamburg, etc.) und sogar weltweit (USA, Großbritannien, Frankreich, Australien, etc.).
Bei Fragen zu einer Überbeglaubigung, Apostille oder der beglaubigten Übersetzung an sich, können Sie uns jederzeit kontaktieren.