REisepass
Der Reisepass ist ein Dokument, das vom jeweiligen Staat ausgegeben wird, dessen Staatsangehörigkeit eine Person besitzt. Dieser wird vor allem zur Ein- und Ausreise in und aus anderen Staaten verwendet. Neben den persönlichen Daten enthält ein Pass somit auch freie Seiten, die für das Belegen der Ein- bzw. Ausreise aus einem Staat freigehalten werden.
Eine beglaubigte Übersetzung des Reisepasses ist vor allem dann gewünscht, wenn eine Einbürgerung geplant ist und man den Pass auf die jeweilige Landessprache, im Fall von Deutschland auf Deutsch übersetzen lassen möchte. Dementsprechend kann ein deutscher Reisepass auch auf eine andere Sprache (z. B. Spanisch, Italienisch, Niederländisch, Türkisch oder Arabisch) beglaubigt übersetzt werden. Eine beglaubigte Übersetzung auf Englisch oder Französisch ist selten gewünscht, da ein deutscher Reisepass bereits dreisprachig auf diesen Sprachen ausgestellt wird.
Für die beglaubigte Übersetzung eines Passes sind vereidigte Übersetzer zuständig, die für eine oder mehrere bestimmte Sprachkombinationen an einem deutschen Gericht beeidigt sind und so eine anerkannte beglaubigte Übersetzung erstellen können. Im Falle der beglaubigten Übersetzung eines Reisepasses ist es häufig notwendig, dass zuerst eine beglaubigte Kopie des Passes angefertigt wird, die als Grundlage für die spätere Übersetzung dient.
Falls Sie Fragen zur Übersetzung Ihres Passes haben, können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren oder direkt ein unverbindliches Angebot anfordern.
Jetzt ein kostenloses & unverbindliches Übersetzungsangebot anfordern:
0800 55 133 07 oder info@beglaubigte-uebersetzung.eu
Ihr Angebot erhalten Sie meist innerhalb weniger Stunden, oft schneller.
Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an (0800 55 133 07) oder senden Sie uns eine Nachricht über unser Kontaktformular. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!