Aufenthaltsgenehmigung - Aufenthaltserlaubnis


Es gibt viele Bezeichnungen für eine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland. Rechtlich korrekt ist der Begriff „Aufenthaltserlaubnis“, allerdings wird auch der Begriff „Aufenthaltstitel“ verwendet. Früher wurden zudem die Ausdrücke „Aufenthaltsbefugnis“ und „Aufenthaltsberechtigung“ benutzt. Grundsätzlich beschreibt ein Aufenthaltstitel die Erlaubnis für einen Nicht-EU-Staatsangehörigen, in Deutschland zu leben (sogenannte „Drittstaatsangehörige“).

 

In manchen Fällen kann es notwendig sein, eine Aufenthaltserlaubnis beglaubigt übersetzen zu lassen. Beispielsweise bei einem Umzug aus Deutschland in ein anderes Land oder bei beruflichen Kontakten ins Ausland kann dieses Dokument von vereidigten Übersetzern beglaubigt übersetzt werden. Häufig wird eine Aufenthaltserlaubnis auf Englisch, Französisch oder Spanisch übersetzt, aber auch die Übersetzung in die Muttersprache der Träger ist üblich.

 

Um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, ist es zudem in den meisten Fällen notwendig, manche Dokumente beglaubigt übersetzen zu lassen. Dies kann der Ausweis oder Reisepass eines anderen Landes sein oder weitere Dokumente, die für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis notwendig sind. Gerne übersetzen wir diese Dokumente für Sie. Häufig werden diese Dokumente in der Sprachkombination Arabisch-Deutsch, Russisch-Deutsch, Türkisch-Deutsch oder Persisch-Deutsch übersetzt.

 

Da wir mit vereidigten Übersetzern für alle Sprachen zusammenarbeiten, übersetzen wir Ihre Aufenthaltserlaubnis schnell und günstig. Dazu können Sie einen Scan Ihrer Erlaubnis in unserem Angebotsformular hochladen und uns digital zusenden. Anschließend halten wir Rücksprache mit unseren vereidigten Übersetzern und erstellen ein individuelles und unverbindliches Angebot für Ihre Zwecke. Auf Wunsch versenden wir die beglaubigte Übersetzung nach der Fertigstellung gerne auch ins Ausland oder an Ihre Wunschadresse in Deutschland.

 

Falls Sie Fragen zu der beglaubigten Übersetzung Ihrer Dokumente für eine Aufenthaltserlaubnis haben, können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren.


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