Ausweispapiere


Ausweispapiere – dazu gehören der Reisepass und der Personalausweis – können beglaubigt übersetzt werden. Auch von einem vorläufigen Reisepass oder vorläufigen Personalausweis kann eine beglaubigte Übersetzung notwendig sein. Insbesondere beim Schriftverkehr mit anderen Staaten, bei der Auswanderung oder Einwanderung oder für ein Visum für den Urlaub kann eine Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer notwendig sein.

 

Je nach Staat oder Institution, mit der Sie kommunizieren, ist die notwendige Zielsprache der Übersetzung eine andere. So können die Ausweispapiere auf Englisch, Französisch, Spanisch oder jede andere Sprache beglaubigt übersetzt werden – ganz nach Ihrem Wunsch. Zudem können wir die fertige Übersetzung direkt an Ihre Wunschadresse im In- oder Ausland senden und auf Anfrage per Scan in digitaler Form an Sie zusenden. Auch eine Übersetzung aus einer anderen Sprache ins Deutsche ist möglich.

 

Falls Sie weitere Fragen zur beglaubigten Übersetzung Ihres Passes oder Ausweises haben, können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren oder ein unverbindliches Angebot anfordern.


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0228/7 63 63 4 63 oder info@beglaubigte-uebersetzung.eu


Unser Übersetzungsbüro Bonn/Köln bietet Ihnen beglaubigte Übersetzungen und Fachübersetzungen jeglicher Art (z.B. Abiturzeugnisse, Diplomen, Urkunden, Notenübersichten, Führerscheine und polizeiliche Führungszeugnisse) und Sprachen (Englisch, Französisch, Spanisch, PortugiesischTürkisch u.v.m.) - Günstig, schnell und professionell.

 

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