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Namensänderungsurkunde


Bei der Änderung des Vornamens oder Nachnamens wird eine sogenannte Namensänderungsurkunde ausgestellt, die Informationen über den bisherigen Namen, den neuen Namen sowie die persönlichen Daten der jeweiligen Person enthält. Dadurch kann die entsprechende Person identifiziert werden und der neue Name wird offiziell anerkannt. Da eine Namensänderung eine folgenreiche Entscheidung ist, werden Namensänderungsurkunden aus dem Ausland nicht in jedem Fall in Deutschland akzeptiert.

Beglaubigte Übersetzungen von Namensänderungsurkunden sind wichtiger Bestandteil der Kommunikation, falls Sie Ihre deutsche Urkunde im Ausland oder Ihre Urkunde aus einem anderen Land in Deutschland anerkennen lassen möchten. Durch die Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer wird sichergestellt, dass die jeweilige Behörde die Namensänderung versteht und, solange alle weiteren Formalia eingehalten wurden, akzeptiert. So kann eine englisch-, französisch-, spanisch- oder arabischsprachige Namensänderungsurkunde auch in Deutschland verstanden werden. Wichtig ist allerdings, dass Sie vorab Informationen darüber haben, inwiefern das Dokument aus dem jeweiligen Staat in Deutschland anerkannt wird oder nicht.

Bei weiteren Fragen rund um die beglaubigte Übersetzung von Urkunden können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren.


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