Geburtsurkunde


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Bei einer Geburtsurkunde handelt es sich um eine so genannte Personenstandsurkunde, die nach der Geburt eines Kindes ausgestellt wird. Die Ausstellung erfolgt durch das zuständige Standesamt. Die Geburtsurkunde enthält in Deutschland unter anderem den Namen des Kindes, das Geschlecht, das Geburtsdatum, den Geburtsort, den Namen der Eltern, die Uhrzeit der Geburt sowie die Religionszugehörigkeit, welche aber auch auf Wunsch weggelassen werden kann. Eine Geburtsurkunde benötigt man nach der Geburt eines Kindes und auch im späteren Leben für eine Reihe von Erledigungen bei Behörden, Banken und Versicherungen. Eine beglaubigte Übersetzung einer Geburtsurkunde ist unter anderem für eine Auswanderung erforderlich. Um die Echtheit einer Geburtsurkunde bestätigen zu lassen, benötigt man abhängig vom Zielland eine Legalisation oder eine Apostille.

 

Bis 2009 unterschied man in Deutschland zwischen Geburtsurkunde und Abstammungsurkunde. Diese Unterscheidung ist mit der Reform des Personenstandrechts jedoch weggefallen. 

 

Wofür benötigt man sonst noch eine Geburtsurkunde?

Unter Umständen benötigt man eine Geburtsurkunde für die Beantragung eines Reisepasses oder eines Personalausweises, die Anmeldung eines Kindes bei der Krankenversicherung, eine Heirat, eine Verpartnerung, zur Eröffnung eines Bankkontos für die Kinder oder für die Beantragung der Rente etc.