Approbationsurkunde
Die Approbationsurkunde bestätigt, dass die betreffende Person ihren medizinischen Beruf als Arzt, Zahnarzt sowie Psychologischer Psychotherapeut (dazu zählen auch Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten), Apotheker oder Tierarzt ausüben darf. Der Erhalt dieser Urkunde ist an einige Bedingungen geknüpft, die im unteren Abschnitt näher erläutert werden. Zudem ist es erst mit der Approbationsurkunde offiziell erlaubt, dem jeweiligen Beruf mit dieser Bezeichnung nachzugehen.
Eine Approbation wird vom Bundesministerium für Gesundheit erst erteilt, wenn man die vorgeschriebene Ausbildung erfolgreich absolviert hat. Zudem muss der Kandidat über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen sowie gesundheitlich in der Lage sein, den angestrebten Beruf auszuüben. Außerdem darf es keine Anzeichen dafür geben, dass man sich unzuverlässig verhält.
Für medizinische Berufe ist die Approbationsurkunde essenziell. Falls Ihre Urkunde im Ausland ausgestellt wurde und Sie Ihren Beruf nun in Deutschland ausüben möchten, können wir diese für Sie von vereidigten Übersetzern beglaubigt übersetzen lassen. Natürlich können Sie auch – wenn ein Auslandseinsatz bevorsteht - ein Angebot für eine beglaubigte Übersetzung Ihrer deutschen Approbationsurkunde in eine von Ihnen gewählte Zielsprache anfordern.
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