Personalausweis


Der deutsche Personalausweis ist ein Dokument, das als Identitätsnachweis für deutsche Staatsangehörige genutzt wird und somit auch alle relevanten Informationen über eine Person enthält. Rechtlich gesehen handelt es sich bei einem solchen Ausweis um eine Urkunde. In der Geschichte hatte der Personalausweis viele Namen, Erscheinungsformen und Inhaltsangaben. Heutzutage wird er im Scheckkartenformat ausgestellt und gibt unter anderem Auskunft über den Namen, das Geburtsdatum, den Geburtsort und den Wohnsitz einer Person.

 

Grundsätzlich kann ein Ausweis in seiner Funktion häufig vom Reisepass ersetzt werden, da beide Dokumente ähnliche Informationen beinhalten. Somit kann auch für beide Dokumente eine beglaubigte Übersetzung notwendig werden. Insbesondere bei der Kommunikation mit ausländischen Behörden, Gerichten oder Ämtern sind beglaubigte Übersetzung des Personalausweises häufig notwendig, damit das Gericht die Informationen auf dem Ausweis verstehen und als offiziell anerkennen kann.

 

Erstellt wird eine solche beglaubigte Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer für die jeweilige Sprachkombination (z. B. für Deutsch-Italienisch, Deutsch-Türkisch oder Deutsch-Arabisch). Da ein deutscher Personalausweis dreisprachig auf Deutsch, Englisch und Französisch ausgestellt wird, sind Übersetzungen in diese Sprachen unüblich.

 

Da es sich bei sowohl beim Ausweis als auch beim Reisepass um sensible Dokumente handelt, ist bei einer beglaubigten Übersetzung dieser Dokumente manchmal zunächst die Erstellung einer beglaubigten Kopie notwendig. Falls Sie sich unsicher sind, ob Sie eine solche benötigen, empfehlen wir Ihnen, vor der Übersetzung des Ausweises bei der entsprechenden Behörde nachzufragen, damit kein Fehler passiert. Anschließend können Sie gerne ein unverbindliches Angebot anfordern und Ihr Personalausweis kann von unserem Online-Übersetzungsbüro beglaubigt übersetzt werden.


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