Welches Güterrecht gilt, wenn Sie und Ihr Partner aus verschiedenen Ländern kommen oder ins Ausland ziehen? Mit einem Ehevertrag legen Sie fest, was im Fall einer Scheidung passiert. Wir übersetzen Ihren Ehevertrag beglaubigt, damit er auch im Ausland anerkannt wird.
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Wenn Sie als binationales Paar heiraten oder ins Ausland ziehen, stellt sich eine entscheidende Frage: Welches Recht gilt für Ihr Vermögen im Scheidungsfall? Viele Paare gehen davon aus, dass der Ort der Eheschließung automatisch das gesamte Eherecht bestimmt. Das ist ein Irrtum, der teuer werden kann.
In der Praxis müssen Sie zwei Bereiche unterscheiden:
1. Scheidungsrecht (Rom-III-Verordnung): Diese EU-Verordnung regelt, welches Recht auf die Scheidung selbst angewendet wird. Sie gilt in 17 EU-Staaten, darunter Deutschland. Ohne Rechtswahl richtet sich das anwendbare Recht nach dem gewöhnlichen Aufenthalt der Eheleute. Laut dem Auswärtigen Amt können Ehepaare jedoch auch eine Rechtswahl treffen.
2. Güterrecht (EuGüVO und nationales IPR): Das Güterrecht, also die Frage nach Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft, wird separat geregelt. Die EU-Güterrechtsverordnung (EuGüVO) bestimmt, dass ohne Rechtswahl das Recht des ersten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalts gilt. Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass diese Regelung auch dann gilt, wenn das Paar später in ein anderes Land zieht.
Mit einem notariellen Ehevertrag nach deutschem Recht können Sie eine klare Rechtswahl treffen. Sie entscheiden, welches Güterrecht gelten soll, ob Gütertrennung, modifizierte Zugewinngemeinschaft oder ein anderer Güterstand. Damit der Vertrag im Ausland anerkannt wird, benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung in die jeweilige Sprache.
Die Rom-III-Verordnung regelt nur das Scheidungsrecht, nicht das Güterrecht. Viele Paare verwechseln das. Wenn Sie Gütertrennung vereinbaren möchten, müssen Sie dies separat im Ehevertrag festlegen, denn Rom III gilt dafür nicht.
Laden Sie einen Scan oder ein Foto Ihres notariell beurkundeten Ehevertrags hoch. Ein gut lesbares Foto genügt, das Original müssen Sie nicht einsenden.
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Im Angebot finden Sie einen Button zur Bestätigung. Ein Klick genügt, und der vereidigte Übersetzer beginnt sofort mit der Arbeit.
In 3 bis 6 Werktagen erhalten Sie die beglaubigte Übersetzung: als PDF per E-Mail und das gestempelte Original per Post.
Die Rechnung kommt zusammen mit der Übersetzung. Sie haben 14 Tage Zeit für die Überweisung.
Ob Sie gerade heiraten, ins Ausland ziehen oder sich bereits in einer Krise befinden: Ein beglaubigt übersetzter Ehevertrag schafft Klarheit. Diese Situationen begegnen uns besonders häufig:
Sie heiraten in Deutschland und planen, später im EU-Ausland zu leben. Mit einem Ehevertrag legen Sie jetzt fest, dass deutsches Güterrecht gilt, auch wenn Sie später nach Frankreich, Spanien oder Italien ziehen.
Sie sind beide Deutsche, heiraten hier und wandern dann in die USA, Schweiz oder ein anderes Nicht-EU-Land aus. Der Ehevertrag mit Gütertrennung muss im Zielland anerkannt werden, dafür brauchen Sie eine beglaubigte Übersetzung und oft eine Apostille.
Sie sind seit Jahren verheiratet und wechseln den Wohnsitz in ein anderes EU-Land. Jetzt möchten Sie nachträglich einen Ehevertrag schließen, um Gütertrennung oder eine modifizierte Zugewinngemeinschaft festzulegen, bevor das neue Aufenthaltsrecht greift.
Bei der Trennung stellt sich die Frage, welches Recht für die Vermögensaufteilung gilt. Gerichte und Anwälte im Ausland benötigen übersetzte Eheverträge und Heiratsurkunden, um zu prüfen, ob eine wirksame Rechtswahl getroffen wurde.
Für die beglaubigte Übersetzung Ihres Ehevertrags brauchen wir:
Optional, aber hilfreich:
Sie müssen das Original nicht einsenden. Ein gut lesbarer Scan genügt. Der vereidigte Übersetzer vermerkt in der Beglaubigung, dass die Übersetzung anhand einer Kopie erstellt wurde. Das wird von deutschen und ausländischen Behörden akzeptiert.
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Die beglaubigte Übersetzung Ihres Ehevertrags ist in 3 bis 6 Werktagen fertig. Sie erhalten zuerst das PDF per E-Mail, dann folgt das gestempelte Original per Post. Wenn Sie zusätzlich eine Apostille benötigen, planen Sie weitere Zeit ein, da diese vom Landgericht ausgestellt werden muss.
Ein gut lesbarer Scan oder ein Foto genügt. Der vereidigte Übersetzer vermerkt, dass die Übersetzung anhand einer Kopie erstellt wurde. Das ist bei Behörden und Gerichten im In- und Ausland üblich und wird akzeptiert. Das Original behalten Sie bei sich.
Die beglaubigte Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer erfüllt die Anforderungen für die Verwendung bei ausländischen Behörden und Gerichten. Je nach Zielland kann zusätzlich eine Apostille oder Legalisation auf dem deutschen Originaldokument erforderlich sein. Wir beraten Sie gerne, welche Schritte für Ihr Zielland notwendig sind.
Sie bezahlen erst, wenn Sie die Übersetzung erhalten haben. Die Rechnung kommt zusammen mit der fertigen Übersetzung, und Sie haben 14 Tage Zeit für die Überweisung. Keine Vorkasse, keine Kreditkarte nötig.
Nein, die Rom-III-Verordnung regelt nur das Scheidungsrecht, also welches Recht bei einer Scheidung angewendet wird. Das Güterrecht, also Fragen zu Gütertrennung oder Zugewinngemeinschaft, wird durch die EU-Güterrechtsverordnung (EuGüVO) oder nationales internationales Privatrecht bestimmt. Für Gütertrennung brauchen Sie daher eine separate Vereinbarung im Ehevertrag.
Bei internationalen Eheverträgen wird fast immer auch die Heiratsurkunde benötigt, um die Ehe nachzuweisen.
Vor der Heirat erforderlich, besonders für binationale Paare, die in Deutschland heiraten möchten.
Für den Notar und ausländische Anwälte oft erforderlich, wenn es um Gütertrennung und Vermögensaufteilung geht.
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