Überbeglaubigung


Eine Überbeglaubigung muss zusätzlich auf das Dokument ausgestellt werden, wenn Sie ein deutsches Dokument in eine andere Sprache von einem beeidigten/vereidigten Übersetzer übersetzen und anschließend im Ausland von Behörden anerkennen lassen möchten. Bitte klären Sie dies unbedingt mit den Behörden/Stellen, an denen Sie Ihre Unterlagen einreichen möchten. Die Überbeglaubigung ist eine Bestätigung, dass der Übersetzer/die Übersetzerin in Deutschland offiziell anerkannt und registriert ist. Somit hat die ausländische Behörde die Gewissheit, dass der übersetzte Text fehlerfrei und korrekt wiedergegeben ist.

 

Viele Länder akzeptieren beglaubigte Übersetzungen ohne eine zusätzliche Bestätigung durch ein deutsches Gericht. Für Staaten, denen eine Vereidigung des Übersetzers nicht ausreicht, die aber Teil des Haager Abkommens sind, muss eine Apostille von dem Gericht ausgestellt werden, an dem der Übersetzer/die Übersetzerin registriert ist.

 

Sollte das Zielland Ihrer Dokumente nicht Teil des Haager Abkommens sein, benötigen Sie eine Legalisierung, die ebenfalls von dem jeweiligen Gericht ausgestellt wird.


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