Abstammungsurkunde


Die Abstammungsurkunde (oder auch: Geburtsurkunde) bescheinigt den Geburtsort, Namen, Geschlecht, die Namen der Eltern und das Geburtsdatum einer Person. Seit 2009 ist die Abstammungsurkunde Teil des Personenstandsgesetzes.

 

Im Falle einer Auswanderung kann eine Abstammungsurkunde von ausländischen Ämtern gefordert werden. Dieses Exemplar der Urkunde muss jedoch oftmals in der vom Amt gewünschten Sprache vorliegen, sodass eine beglaubigte Übersetzung der Geburtsurkunde und der Abstammungsurkunde notwendig sein können.

 

Vor allem bei Hochzeiten fordert das Standesamt häufig Abstammungsurkunden des Hochzeitspaares. Für den Fall, dass Sie im Ausland heiraten aber in Deutschland geboren sind, fertigen wir gerne und schnellstmöglich eine Übersetzung aus der deutschen Sprache in die von Ihnen gewünschte Zielsprache (z.B. Englisch, Französisch, Spanisch, Portugiesisch und viele andere Sprachen) an. Sollten Sie im Ausland geboren sein und in Deutschland heiraten, können Sie Ihre Abstammungsurkunde aus der entsprechenden Region an uns schicken, damit unsere beeidigten Übersetzer diese auf Deutsch übersetzen.

 

Als Übersetzungsbüro bieten wir Ihnen auch im Ausland den Übersetzungsservice Ihrer deutschen Dokumente an und verschicken diese gerne an Ihre ausländische Adresse.


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0800 55 133 07 oder info@beglaubigte-uebersetzung.eu


Benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Abstammungsurkunde oder Ihrer Geburtsurkunde? Eine preisgünstige und fachgerechte Übersetzung ist bei uns möglich. Bei Embassy Translations können Sie Ihre Urkunden von vielen Fremdsprachen wie zum Beispiel Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Türkisch, Arabisch ins Deutsche und umgekehrt beglaubigt übersetzen lassen. Haben Sie Fragen zum Ablauf, oder möchten Sie ein unverbindliches Angebot? Rufen Sie uns an (0800 55 133 07) oder kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular.