Sie regeln einen Nachlass und eine Bank, ein Grundbuchamt oder eine Behörde im Ausland verlangt Ihren Erbschein in der Landessprache. Wir liefern Ihnen die beglaubigte Übersetzung durch vereidigte Übersetzer, mit Stempel und Unterschrift. Und Sie bezahlen erst, wenn die Übersetzung bei Ihnen liegt.
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Der Erbschein ist ein amtliches Dokument, das vom Nachlassgericht (einer Abteilung des Amtsgerichts) ausgestellt wird. Er weist nach, wer Erbe ist und in welchem Umfang. Mit ihm können Sie gegenüber Banken, Grundbuchämtern und anderen Stellen belegen, dass Sie über den Nachlass verfügen dürfen.
Ein deutscher Erbschein ist auf Deutsch ausgestellt. Sobald Sie ihn im Ausland verwenden, verlangen die dortigen Behörden in der Regel eine Übersetzung in die jeweilige Landessprache. Umgekehrt braucht ein deutsches Nachlassgericht oder Grundbuchamt eine deutsche Übersetzung, wenn Sie einen ausländischen Erbschein vorlegen.
Wichtig: Eine einfache Übersetzung reicht hier nicht. Behörden und Gerichte akzeptieren nur eine beglaubigte Übersetzung (auch „bestätigte Übersetzung“ genannt). Diese darf nur ein in Deutschland allgemein beeidigter oder ermächtigter Übersetzer anfertigen. Er bestätigt mit Stempel und Unterschrift, dass die Übersetzung vollständig und korrekt ist. Lassen Sie den Erbschein von einem nicht beeidigten Übersetzer übersetzen, wird das Dokument oft abgelehnt und Sie verlieren wertvolle Zeit.
Laden Sie einen gut lesbaren Scan oder ein Foto Ihres Erbscheins hoch oder schicken Sie es uns per E-Mail. Das Original müssen Sie nicht einsenden.
Sie bekommen innerhalb weniger Stunden Ihr persönliches Angebot per E-Mail. Mit Festpreis und transparenter Lieferzeit, ohne versteckte Kosten.
Im Angebot finden Sie einen Button zur Bestätigung. Ein Klick genügt und der vereidigte Übersetzer beginnt mit der Arbeit. Kein Konto nötig.
Sie erhalten Ihre beglaubigte Übersetzung als PDF per E-Mail und das Original mit Stempel per Post. In der Regel in 3 bis 6 Werktagen.
Die Rechnung kommt mit der Übersetzung. Sie zahlen erst danach, ganz bequem per Überweisung, mit 14 Tagen Zeit.
Meist stehen Sie mitten in einer Nachlassabwicklung: Konten müssen aufgelöst, Immobilien umgeschrieben oder ein Nachlass im In- oder Ausland geregelt werden. Hier sind die vier häufigsten Situationen, in denen unsere Kunden ihren Erbschein übersetzen lassen.
Eine spanische oder italienische Bank verlangt Ihren Erbschein mit Apostille und Übersetzung, bevor sie das Konto freigibt. Häufig auch zusätzlich:
Ein im Ausland erteilter Erbschein soll in Deutschland genutzt werden, etwa zur Umschreibung im Grundbuch. Das Nachlassgericht verlangt eine deutsche Übersetzung. Oft ebenfalls:
Eine deutsche Bank akzeptiert Ihren ausländischen Erbschein nur mit beglaubigter deutscher Übersetzung. Oft kommen Personenstandsurkunden hinzu, zum Beispiel auf:
Nach einem deutschen Erbfall soll eine Ferienimmobilie im Ausland auf die Erben übergehen. Das Grundbuchamt verlangt Erbschein mit Apostille und Übersetzung, oft auch:
Welche Anforderungen genau gelten, hängt vom Zielland und der jeweiligen Behörde ab. Für die Verwendung im Ausland geben die deutschen Auslandsvertretungen oft konkrete Hinweise, zum Beispiel das Auswärtige Amt. Sind Sie unsicher, prüfen wir gerne kostenlos, welche Sprache und Reihenfolge für Ihren Fall sinnvoll ist.
Für die Erstellung der beglaubigten Übersetzung brauchen wir nicht viel. Damit alles glatt läuft, halten Sie am besten Folgendes bereit.
Soll der Erbschein im Ausland verwendet werden und brauchen Sie eine Apostille, holen Sie diese am besten vor der Übersetzung ein. Denn die Apostille wird mit übersetzt. Holen Sie sie erst danach ein, brauchen Sie oft eine zweite Übersetzung. Übersetzen wir das bereits apostillierte Dokument, sparen Sie sich diesen Schritt.
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In der Regel liegt Ihre Übersetzung in 3 bis 6 Werktagen vor, je nach Umfang, Seitenzahl und Sprachkombination. Planen Sie etwas mehr Zeit ein, wenn zuerst eine Apostille eingeholt werden muss, denn dann sollte die apostillierte Fassung übersetzt werden. Bei Fragen zur Lieferzeit erreichen Sie uns direkt am Telefon, ohne Warteschleife.
Für die Übersetzung genügt uns ein gut lesbarer Scan oder ein Foto. Der Übersetzer bestätigt die Übereinstimmung mit dieser Vorlage. Das Original müssen Sie uns also nicht schicken. Für die spätere Vorlage bei Gericht oder Behörde kann jedoch das Original oder eine amtlich beglaubigte Abschrift nötig sein. Fragen Sie dort am besten vorab nach.
Ja. Unsere Übersetzungen werden von in Deutschland allgemein beeidigten Übersetzern erstellt und sind damit vor deutschen Gerichten und Behörden grundsätzlich anerkannt, mit Stempel, Unterschrift und Bestätigungsvermerk. Für ausländische Behörden gelten teils andere Regeln, etwa ein im Zielland anerkannter Übersetzer oder eine zusätzliche Überbeglaubigung. Sprechen Sie uns an, wir klären die passende Anforderung für Ihr Land.
Erst nachdem Sie Ihre Übersetzung erhalten haben. Die Rechnung kommt zusammen mit der fertigen Übersetzung, und Sie zahlen danach bequem per Überweisung. Dafür haben Sie 14 Tage Zeit. Sie halten also zuerst die Übersetzung in den Händen, dann überweisen Sie.
Für die Verwendung in Deutschland ist bei deutschen Urkunden keine Apostille nötig. Für die Verwendung im Ausland verlangen viele Staaten eine Apostille nach dem Haager Übereinkommen. Oft kommt zuerst die Apostille auf den Erbschein, dann wird das gesamte Dokument samt Apostille übersetzt. Ob Sie eine Apostille brauchen, hängt vom Zielland und der jeweiligen Behörde ab. Mehr Infos zur Apostille finden Sie auf unserer eigenen Seite dazu.
Eine Erbschein-Übersetzung allein reicht selten. In den meisten Nachlassfällen brauchen Sie weitere Urkunden, ebenfalls in beglaubigter Übersetzung. Diese liefern wir Ihnen genauso.
Besonders gefragt bei Ferienimmobilien und Konten in Spanien, wo für den Erbschein Apostille und Übersetzung verlangt werden.
Häufig bei Erbfällen mit Nachlass oder Erben in der Türkei, neben dem Erbschein oft auch Sterbeurkunden und Personenstandsurkunden.
Für die Verwendung des Erbscheins im Ausland meist Voraussetzung. Wir beraten Sie zur richtigen Reihenfolge.
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Unser Übersetzungsbüro Bonn/Köln bietet Ihnen beglaubigte Übersetzungen und Fachübersetzungen jeglicher Art (z.B. Abiturzeugnisse, Diplomen, Urkunden, Notenübersichten, Führerscheine und polizeiliche Führungszeugnisse) und Sprachen (Englisch, Französisch, Spanisch, Portugiesisch, Ukrainisch u.v.m.) - Günstig, schnell und professionell.
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