Lebenspartnerschaftsurkunde


Die Lebenspartnerschaftsurkunde gehört in Deutschland zu den Personenstandsurkunden und enthält Informationen über die Namen, Geburtsdaten, die Religionszugehörigkeit der Lebenspartner sowie den Ort und das Datum der Lebenspartnerschaftsschließung. Seit 2017 können Partnerschaften in dieser Form nicht mehr geschlossen werden, sodass keine neuen Urkunden in dieser Form ausgehändigt werden. Dennoch können ältere Lebenspartnerschaftsurkunden gebraucht werden, um eine Ehe anzumelden und die Lebenspartnerschaft schließlich in eine Ehe umzuwandeln.

 

Eine beglaubigte Übersetzung einer Lebenspartnerschaftsurkunde kann notwendig werden, falls Sie eine Heirat im Ausland planen oder aus einem anderen Grund die Eintragung einer Lebenspartnerschaft vorlegen müssen. Auch können äquivalente Dokumente aus dem Ausland in die deutsche Sprache übersetzt werden, damit diese von den inländischen Behörden verstanden und akzeptiert werden können. Diese beglaubigten Übersetzungen erstellt ein vereidigter Übersetzer, der für das von Ihnen gewünschte Sprachpaar vereidigt wurde und so eine fehlerfreie Übersetzung erstellen kann.

 

Bei weiteren Fragen zur Übersetzung von Personenstandsurkunden oder zu sonstigen Dokumenten können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren.


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