Immatrikulationsbescheinigung


Die Immatrikulationsbescheinigung zählt für jeden Studierenden und jede Studierende zu den wichtigsten Dokumenten im Studium. Diese Bescheinigung zeigt an, dass die jeweilige Person im entsprechenden Semester an der Universität immatrikuliert/eingeschrieben ist. Somit wird in jedem Semester eine neue Immatrikulationsbescheinigung erstellt, das als Beleg für die Einschreibung in diesen sechs Monaten gilt. Daneben gibt es zudem den Studierendenausweis, der diese Funktion ebenfalls übernehmen kann.

 

Bei Bewerbungen auf ein Auslandsstudium, Auslandssemester, ein Praktikum im Ausland oder eine Arbeit im Ausland ist es häufig notwendig, die Immatrikulationsbescheinigung beglaubigt übersetzen zu lassen. Nur durch die Übersetzung kann die offizielle Stelle (z.B. die Universität oder der Arbeitgeber im Ausland) die Einschreibung an einer Uni verstehen und akzeptieren. Dies gilt auch für eine ausländische „certificate of enrollment“ auf Englisch, Französisch, Spanisch oder einer anderen Sprache, die in Deutschland anerkannt werden soll und daher auf Deutsch übersetzt werden muss.

 

Als Online-Übersetzungsbüro sind wir darauf spezialisiert, beglaubigte Übersetzungen zu erstellen und sind dabei auf keine Sprachkombination festgelegt. Wir arbeiten vielmehr mit vereidigten Übersetzern für alle Sprachen zusammen und können Ihre Bescheinigungen daher in oder aus allen Sprachen beglaubigt übersetzen. Darüber hinaus umfasst unser Übersetzungsdienst weitere Leistungen: (Express-)Versand der beglaubigten Übersetzung ins In- oder Ausland und der zusätzliche Versand per Scan zählt zu den häufig gewünschten Leistungen, die Sie gerne in Anspruch nehmen können.

 

In unserem Angebotsformular können Sie diese Wünsche und Anforderungen an Ihre Übersetzung vermerken. Dort können Sie außerdem Ihre eingescannten Dokumente hochladen. Falls Sie mehrere Dokumente neben der Immatrikulationsbescheinigung übersetzen lassen möchten (z.B. Abiturzeugnis, Transcript of Records oder Empfehlungsschreiben für eine Bewerbung im Ausland), können Sie diese dort ebenfalls hochladen und uns zusenden. Wir erstellen anschließend ein unverbindliches Angebot für jedes zu übersetzende Dokument, das den Preis sowie die voraussichtliche Bearbeitungsdauer beinhaltet.

 

Insbesondere im Falle von Bewerbung im Ausland ist es häufig der Fall, dass mehrere Dokumente beglaubigt übersetzt werden müssen und dass es eine feste Deadline gibt, zu der die Übersetzungen fertiggestellt sein müssen. Diese Deadline können Sie uns gerne mitteilen, damit wir eine Rückmeldung geben können, ob diese eingehalten werden kann. Gerne versenden wir die Dokumente auf Anfrage auch direkt an den neuen Arbeitgeber oder die Universität im Ausland. Bei weiteren Fragen können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren.


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0228/7 63 63 4 63 oder info@beglaubigte-uebersetzung.eu


Unser Übersetzungsbüro Bonn/Köln bietet Ihnen beglaubigte Übersetzungen und Fachübersetzungen jeglicher Art (z.B. Abiturzeugnisse, Diplomen, Urkunden, Notenübersichten, Führerscheine und polizeiliche Führungszeugnisse) und Sprachen (Englisch, Französisch, Spanisch, PortugiesischTürkisch u.v.m.) - Günstig, schnell und professionell.

 

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