Für Ihr Studentenvisum müssen Sie nachweisen, dass Ihr Lebensunterhalt gesichert ist. Meist geht das über ein Sperrkonto, ein Stipendium oder eine Verpflichtungserklärung. Wir übersetzen Ihre Kontoauszüge, Bankbestätigungen und Stipendienbescheide beglaubigt, damit die Botschaft sie ohne Rückfragen akzeptiert.
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Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land zum Studium nach Deutschland kommen, verlangt die deutsche Botschaft einen Finanzierungsnachweis. Damit zeigen Sie, dass Sie sich Ihren Lebensunterhalt für das erste Studienjahr leisten können. Der aktuelle Orientierungswert liegt bei 992 Euro pro Monat, also 11.904 Euro für ein Jahr (Stand Ende 2024). Dieser Betrag kann sich jährlich ändern, prüfen Sie ihn daher immer beim Auswärtigen Amt.
Ein Sperrkonto ist der häufigste Weg, diesen Nachweis zu erbringen. Sie zahlen den gesamten Jahresbetrag auf ein deutsches Konto ein. Danach dürfen Sie monatlich nur einen festgelegten Teil abheben, zum Beispiel 992 Euro. So sieht die Behörde: Das Geld ist da, und es reicht für ein ganzes Jahr.
Es gibt aber auch andere anerkannte Wege. Laut Make it in Germany zählen dazu:
Bei fast allen diesen Wegen gilt: Stammen Ihre Unterlagen nicht aus Deutschland und sind nicht auf Deutsch oder Englisch, brauchen Sie eine beglaubigte Übersetzung. Sonst kann der Sachbearbeiter Ihre Dokumente nicht prüfen.
Der Zeitdruck vor dem Wintersemester ist real. Deshalb halten wir den Ablauf einfach. Foto machen, hochladen, fertig. Alles vom Sofa aus.
Laden Sie ein gut lesbares Foto oder einen Scan Ihres Kontoauszugs, Ihrer Bankbestätigung oder Ihres Stipendienbescheids hoch. Das Original brauchen Sie nicht einzuschicken.
Innerhalb weniger Stunden bekommen Sie Ihr persönliches Angebot per E-Mail. Mit einem transparenten Festpreis, ohne versteckte Kosten.
Im Angebot finden Sie einen Button zur Bestätigung. Ein Klick genügt, und der vereidigte Übersetzer beginnt sofort.
Sie bekommen Ihre beglaubigte Übersetzung als PDF per E-Mail und das Original per Post. In 3 bis 6 Werktagen.
Die Rechnung liegt der Übersetzung bei. Sie haben 14 Tage Zeit und zahlen bequem per Überweisung.
Ob Visum, Aufenthaltserlaubnis oder Chancenkarte: Fast immer prüft eine Behörde Ihre Finanzunterlagen. Hier sind die vier häufigsten Situationen, in denen unsere Kunden beglaubigte Übersetzungen brauchen.
Für das nationale Visum zum Studium weisen Sie Ihren gesicherten Lebensunterhalt nach, meist über ein Sperrkonto oder ein Stipendium.
Nach der Einreise wandelt die Ausländerbehörde Ihr Visum in eine Aufenthaltserlaubnis um. Dafür brauchen Sie einen aktuellen Finanzierungsnachweis.
Auch für die Chancenkarte oder ein Visum zur Arbeitssuche müssen Sie die Sicherung Ihres Lebensunterhalts belegen.
Mit einem Stipendium belegen Sie Ihre Finanzierung über den Stipendienbescheid. Deckt es nicht alles ab, brauchen Sie zusätzliche Nachweise.
Deutsche Behörden arbeiten sehr genau mit Dokumenten. Exakte Beträge, gültige Daten und die richtige Sprache zählen. Ein kleiner Formfehler kann Ihren Antrag verzögern. Diese Unterlagen brauchen häufig eine beglaubigte Übersetzung, wenn sie nicht auf Deutsch oder Englisch vorliegen:
Für die Sprachkombination haben wir passende Seiten, zum Beispiel für die Übersetzung Ihrer Bankunterlagen ins Ukrainische oder aus dem Russischen. Viele Behörden akzeptieren auch Englisch, laut Make it in Germany.
Das Sperrkonto selbst wird oft elektronisch von der deutschen Bank bestätigt und muss nicht übersetzt werden. Aber Ihre ausländischen Kontoauszüge und Stipendienbescheide sehr wohl. Beginnen Sie mindestens 6 bis 8 Wochen vor Einreise mit der Vorbereitung, denn die Botschaften sind zwischen Juli und September besonders ausgelastet. Beachten Sie außerdem immer das Merkblatt Ihrer zuständigen Botschaft und die Hinweise Ihrer lokalen Ausländerbehörde.
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Die meisten Übersetzungen sind in 3 bis 6 Werktagen fertig. Sie erhalten das PDF per E-Mail, das Original folgt per Post. Planen Sie besonders vor dem Wintersemester frühzeitig, denn dann ist bei Botschaften und Anbietern viel los. Wir empfehlen, mindestens 6 bis 8 Wochen vor Einreise anzufangen.
Für die Übersetzung genügt uns ein gut lesbarer Scan oder ein Foto. Das Original müssen Sie uns nicht schicken. Für den Termin bei der Botschaft oder Ausländerbehörde selbst sollten Sie aber häufig Originale plus Kopien dabeihaben. Viele Merkblätter verlangen die Vorlage im Original oder als beglaubigte Kopie, orientieren Sie sich an der Vorgabe Ihrer zuständigen Stelle.
Unsere Übersetzungen werden von einem vereidigten Übersetzer erstellt und mit Stempel, Unterschrift und Registrierungsnummer versehen. So werden sie von der Ausländerbehörde, den deutschen Auslandsvertretungen und anderen Behörden akzeptiert. Einzelne Behörden können zusätzliche Nachweise verlangen, prüfen Sie daher immer das Merkblatt Ihrer zuständigen Stelle.
Erst erhalten Sie Ihre Übersetzung, dann bezahlen Sie. Die Rechnung liegt der Lieferung bei, und Sie haben 14 Tage Zeit für die Überweisung. Eine Vorauszahlung ist nicht nötig, und eine Kreditkarte brauchen Sie auch nicht.
Der aktuelle Referenzbetrag liegt bei 992 Euro pro Monat, also 11.904 Euro für das erste Studienjahr (Stand Ende 2024). Der Betrag kann sich jährlich ändern, prüfen Sie ihn beim Auswärtigen Amt oder beim DAAD. Studiengebühren und Semesterbeiträge sind zusätzlich zu bezahlen. Auch Gebühren für die Kontoeröffnung und Überweisung kommen obendrauf und werden nicht auf den Mindestbetrag angerechnet.
Der wichtigste Beleg für Ihr Guthaben, oft für Visum und Aufenthaltserlaubnis verlangt.
Relevant, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt über Einkommen aus einem Job nachweisen.
Der große Überblick über alle Dokumente rund um Visum und Aufenthaltstitel.
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