Urkunden


Benötigen Sie beglaubigte Übersetzungen Ihrer Urkunden wie zum Beispiel Bachelor- und Masterzeugnissen, Personenstandsurkunden oder ähnliches? Bei uns können Sie eine Vielzahl an Urkunden übersetzen und beglaubigen lassen. Wir bieten beglaubigte Übersetzungen vom Deutschen ins Englische, Französische, Spanische, Portugiesische, Türkische und in viele weitere Sprachen an.

 

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Was versteht man unter einer Urkunde?

Im Allgemeinen ist eine Urkunde ganz einfach ein Dokument, in dem etwas beglaubigt oder bestätigt wird, wie zum Beispiel ein Sachverhalt oder ganz allgemein ein Gedanke. Rechtlich gesehen unterscheidet man grundsätzlich zwischen Privaturkunden und öffentlichen Urkunden. Eine öffentliche Urkunde wird von einer Behörde bzw. öffentlich bestellten Personen (zum Beispiel einem Notar) ausgestellt. Hierzu gehören auch Bachelor- und Masterdiplome und -zeugnisse. Privaturkunden sind alle sonstigen Urkunden. Die Unterscheidung zwischen privaten und öffentlichen Urkunden ist von rechtlicher Bedeutung, da man bei öffentlichen Urkunden immer von ihrer Echtheit ausgeht, d. h. man geht davon aus, dass der in der Urkunde enthaltene Gedanke vom Aussteller der Urkunde stammt. Daraus ergibt sich, dass ihre Unechtheit nachgewiesen werden muss, falls diese bestritten wird. Im Fall einer Privaturkunde verhält es sich umgekehrt: Hier muss die Echtheit der Urkunde nachgewiesen werden.

 

Bei ausländischen Urkunden gibt es allerdings eine Besonderheit zu beachten. Diese werden nicht ohne Weiteres von inländischen Behörden anerkannt. Um die Echtheit einer ausländischen Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen, bedarf es einer Legalisation oder eines Apostilleverfahrens.


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Welche sonstigen öffentlichen Urkunden gibt es?

Neben den bereits erwähnten Bachelorzeugnissen und -urkunden sowie Masterzeugnissen und -urkunden gehören die folgenden Dokumente zu den gängigsten öffentlichen Urkunden: Gerichtsurteile, Personenstandsurkunden (Eheurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden, Geburtsurkunden, Sterbeurkunden), Führerscheine, Führungszeugnisse, Kaufverträge für Grundstücke, Grundbuchauszüge, Handelsregisterauszüge, Testamente etc.