Heiratsurkunde


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Eine Heiratsurkunde oder Eheurkunde, wie sie seit einigen Jahren in Deutschland heißt, ist eine Personenstandsurkunde. Mit ihr werden Eheschließungen bescheinigt. Eine deutsche Eheurkunde enthält die Vor- und Nachnamen der Ehegatten vor der Eheschließung, den Ort und Tag ihrer Geburt, den Ort und den Tag der Eheschließung sowie gegebenenfalls die Religionszugehörigkeit. Sie wird bei der Eheschließung durch den Standesbeamten angefertigt und ausgehändigt.

Nach einer Eheschließung benötigt man die Eheurkunde beispielsweise, um bei Banken, Versicherungen, Arbeitgebern und anderen Behörden und Unternehmen den Wechsel des Nachnamens nachzuweisen.

 

Ausländer müssen ihre ausländischen Eheurkunden in der Regel im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens bei der zuständigen deutschen Behörde vorlegen.

Damit ein Ausländer seine ausländische Eheurkunde bzw. Heiratsurkunde in Deutschland anerkennen lassen kann, gibt es die Legalisation und das Apostille-Verfahren. Mit beiden Verfahren soll die Echtheit einer Urkunde nachgewiesen werden. Welches Verfahren anzuwenden ist, hängt von den völkerrechtlichen Verträgen zwischen Deutschland und dem jeweiligen Herkunftsland ab.

 

Diese Verfahren können natürlich auch zur Anwendung kommen, wenn deutsche Paare im Ausland eine Ehe schließen und die ausländische Eheurkunde in Deutschland anerkennen lassen wollen. Damit die Urkunden anerkannt werden, müssen sie zudem ins Deutsche übersetzt werden. In der Regel verlangen die zuständigen Behörden, dass diese Übersetzung von einem von einem deutschen Gericht beeidigten Übersetzer durchgeführt wird.