✓ Beglaubigte Übersetzungen Ihrer Heirats- und Eheurkunden
Benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Heiratsurkunde für deutsche Behörden, zur Anerkennung einer im Ausland geschlossenen Ehe oder für Einbürgerungsverfahren? Unsere ermächtigten Übersetzer liefern Ihnen beglaubigte Übersetzungen, die von allen Behörden und Institutionen anerkannt werden – schnell, zuverlässig und zu fairen Preisen.
Eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Eheurkunde ist wichtig für viele formelle Prozesse – von der Namensänderung über die Familienzusammenführung bis hin zur Beantragung von Dokumenten im In- und Ausland. Wir übersetzen Ihre Heiratsurkunde vom Deutschen ins Englische, Französische, Spanische und in weiteren Sprachen.
Senden Sie uns Ihre Heiratsurkunde über unser Angebotsformular, per E-Mail oder WhatsApp. Ein gut lesbarer Scan oder Foto ist ausreichend.
Sie erhalten innerhalb weniger Stunden ein transparentes Angebot mit Festpreis. Bei Bedarf beraten wir Sie zu länderspezifischen Anforderungen für die Anerkennung.
Nach Ihrer Bestätigung beginnen unsere beeidigten Übersetzer umgehend mit der fachgerechten Übersetzung Ihrer Eheurkunde.
Ihre beglaubigte Übersetzung erhalten Sie per Post und als digitale Vorabversion per E-Mail. So können Sie bereits mit der Planung Ihrer nächsten Schritte beginnen.
Die Anforderungen an beglaubigte Übersetzungen variieren je nach Land. Hier ein Überblick über die wichtigsten Unterschiede:
Land | Apostille nötig? | Besondere Anforderungen | Gültigkeitsdauer |
---|---|---|---|
Deutschland | Nein (für inländische Verwendung) | Beglaubigung durch ermächtigten Übersetzer | 6 Monate für manche Zwecke |
USA | Ja | "Certified Translation" Vermerk | 6 Monate für manche Zwecke |
Vereinigtes Königreich | Ja | Notariell beglaubigte Übersetzung bevorzugt | 3 Monate für Visa |
VAE/Dubai | Ja + Botschaftslegalisierung | Mehrfache Beglaubigungen erforderlich | 1-2 Monate |
Australien | Ja | NAATI-zertifizierte Übersetzung empfohlen | 12 Monate |
Hinweis: Die Anforderungen können sich ändern. Bitte informieren Sie sich daher vor Beginn der beglaubigten Übersetzung noch einmal über die aktuellen Vorgaben.
Die Digitalisierung verändert auch den Bereich der beglaubigten Übersetzungen. Wir halten Sie über die neuesten Entwicklungen auf dem Laufenden:
In einigen Ländern und für bestimmte Behörden werden mittlerweile elektronisch beglaubigte Übersetzungen mit digitaler Signatur akzeptiert. Diese bieten folgende Vorteile:
Alles Wissenswerte finden Sie in unserem Ratgeber zur online beglaubigten Übersetzung.
Wir senden Ihnen bereits heute digitale Vorabversionen Ihrer beglaubigten Übersetzung per E-Mail zu.
Die Akzeptanz rein digitaler beglaubigter Übersetzungen ist in Deutschland noch nicht flächendeckend gegeben.
Wir bieten nach Möglichkeit hybride Lösungen an: beglaubigte Papierversionen für offizielle Zwecke und zusätzlich digitale Versionen für Ihre Unterlagen.
Bei internationalen Eheschließungen oder binationalen Paaren ergeben sich besondere Herausforderungen bei der Übersetzung und Anerkennung von Heiratsurkunden:
Wenn Sie im Ausland geheiratet haben und die Ehe in Deutschland anerkennen lassen möchten:
Wir stellen sicher, dass alle kulturellen und rechtlichen Besonderheiten in der Übersetzung korrekt wiedergegeben werden.
Ein wichtiger Aspekt bei der Übersetzung von Heiratsurkunden ist die korrekte Wiedergabe der Namensführung:
Unsere Übersetzer kennen die kulturellen Unterschiede und stellen sicher, dass die Namensführung korrekt übertragen wird.
In manchen Ländern gibt es spezielle Formate oder religiöse Elemente in Heiratsurkunden:
Unsere spezialisierten Übersetzer verfügen über das kulturelle und religiöse Hintergrundwissen, um diese Dokumente fachgerecht zu übersetzen.
"Für unsere Familienzusammenführung musste ich meine türkische Heiratsurkunde übersetzen lassen. Der Service war ausgezeichnet – die Ausländerbehörde hat die Übersetzung ohne Nachfragen akzeptiert. Die persönliche Beratung zum Apostille-Verfahren war besonders hilfreich."
— Emre A., Familienzusammenführung Berlin
"Nach unserer Hochzeit in Italien brauchten wir eine beglaubigte Übersetzung der Heiratsurkunde für das deutsche Finanzamt. Alles wurde termingerecht geliefert und die Steuerklassenänderung ging reibungslos durch. Professionell, zuverlässig und fair im Preis."
— Sabine M., Steuerklassenwechsel
Nutzen Sie diese praktische Checkliste, um sicherzustellen, dass Sie alle wichtigen Punkte bei der Übersetzung Ihrer Heiratsurkunde beachten:
Originalurkunde prüfen: Stellen Sie sicher, dass Ihre Heiratsurkunde vollständig und gut lesbar ist
Ermächtigter Übersetzer: Achten Sie darauf, dass der Übersetzer staatlich ermächtigt oder beeidigt ist
Vollständigkeit prüfen: Kontrollieren Sie, ob alle Angaben der Originalurkunde übersetzt wurden
Ja, für die Erstellung einer beglaubigten Übersetzung reicht in der Regel ein gut lesbarer Scan oder ein qualitativ hochwertiges Foto Ihrer Heiratsurkunde aus. Der Übersetzer vermerkt in der Beglaubigungsformel, dass die Übersetzung anhand einer elektronischen Vorlage angefertigt wurde.
Wichtig ist, dass:
Die Standardbearbeitungszeit für die beglaubigte Übersetzung einer Heiratsurkunde beträgt bei uns 3-4 Werktage. Nach Fertigstellung erhalten Sie eine digitale Vorabversion per E-Mail und das beglaubigte Original per Post.
Für dringende Fälle können wir unter Umständen auch eine schnellere Bearbeitung anbieten. Kontaktieren Sie uns für individuelle Lösungen bei Zeitdruck.
Die Versandzeit per Post kommt zur Bearbeitungszeit hinzu. Bei sehr dringenden Anliegen können wir auch Kurierdienste für eine schnellere Zustellung arrangieren.
Eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Heiratsurkunde wird von folgenden deutschen Behörden und Institutionen häufig verlangt:
Unsere beglaubigten Übersetzungen werden von allen deutschen Behörden und offiziellen Stellen anerkannt.
Seit dem 16. Februar 2019 gilt die EU-Verordnung 2016/1191, die den bürokratischen Aufwand bei der Vorlage öffentlicher Urkunden in der EU deutlich reduziert. Folgende Erleichterungen sind seitdem in Kraft:
Wichtig: Diese Vereinfachungen gelten nur für Standardverfahren innerhalb der EU. Bei komplexeren Verfahren, sehr alten Urkunden oder speziellen rechtlichen Anforderungen kann dennoch eine beglaubigte Übersetzung nötig sein. Wir beraten Sie gerne zu Ihrem individuellen Fall.
Bei Heiratsurkunden aus Ländern mit nicht-lateinischen Schriftsystemen (z.B. Arabisch, Kyrillisch, Chinesisch) wenden wir ein sorgfältiges Verfahren zur Transliteration der Namen an:
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Informationen zur Übersetzung von Geburtsurkunden – oft zusammen mit Heiratsurkunden für Familienverfahren benötigt.
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