Reiseversicherung


Der Oberbegriff der Reiseversicherung beschreibt mehrere Arten von Versicherungen, wie beispielsweise die Reiserücktrittsversicherung, Reisekrankenversicherung, Reiseunfallversicherung, Reisegepäckversicherung oder weitere Versicherungen, die im Zusammenhang mit einer Geschäfts- oder Urlaubsreise stehen. Der Inhalt der Versicherungspolice hängt somit auch von der Unterart der Reiseversicherung ab. Alle diese Arten haben jedoch die Gemeinsamkeit, dass sie explizit für eine Reise im In- oder Ausland abgeschlossen werden.

 

Beglaubigte Übersetzungen von Reiseversicherungen sind somit häufig gewünscht, da sie bei Anwendung im Ausland in der jeweiligen Verkehrssprache des Landes vorgelegt werden müssen. Falls es zu einer Krankheit oder einem Unfall während einer Reise kommt, kann es sein, dass die Reisekrankenversicherung in übersetzter Form vorgelegt werden muss, um die Versicherungsdetails belegen zu können. Auch bei dem Rücktritt von einer Reise oder einem Diebstahl des eigenen Gepäcks kann so verfahren werden.

 

Grundsätzlich hängt dies von den Forderungen der jeweiligen Behörde im Ausland ab. Falls Sie eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Reiseversicherung benötigen, übernimmt dies ein vereidigter Übersetzer für die jeweilige Sprachkombination und übersetzt Ihre Dokumente ins Englische, Französische, Spanische, Italienische, Türkische oder eine andere Sprache. Gerne versenden wir die übersetzten Dokumente auch als Scan oder postalisch ins Ausland. Der zusätzliche elektronische Versand per Scan bietet sich insbesondere an, wenn Sie eine Deadline haben. In diesem Fall können Sie Ihren Wunsch im Angebotsformular angeben. Bei weiteren Fragen zur beglaubigten Übersetzung Ihrer Versicherung können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren.


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