Viele verwechseln das Ehefähigkeitszeugnis (ein Dokument aus dem Heimatstaat) mit dem Befreiungsverfahren beim Oberlandesgericht (ein behördlicher Prozess). Wir erklären den Unterschied, wer was braucht und wie wir Ihre Unterlagen für das Standesamt übersetzen.
Ein Ehefähigkeitszeugnis ist ein offizielles Dokument Ihres Heimatstaates. Es bestätigt, dass nach dem Recht Ihres Herkunftslandes kein Ehehindernis besteht und Sie dort rechtmäßig heiraten dürfen. Das deutsche Standesamt verlangt dieses Dokument gemäß § 1309 BGB, wenn Sie als ausländischer Staatsangehöriger in Deutschland heiraten möchten.
Anders als eine einfache Ledigkeitsbescheinigung, die nur Ihren Familienstand bescheinigt, geht das Ehefähigkeitszeugnis weiter: Es prüft, ob nach Heimatrecht Hindernisse wie bestehende Ehen, zu enger Verwandtschaftsgrad oder Minderjährigkeit vorliegen.
Das Dokument hat verschiedene Bezeichnungen je nach Land: Certificate of No Impediment, Certificat de Capacité Matrimoniale, Certificado de Capacidad Matrimonial oder ähnlich. Für deutsche Behörden muss es von einem vereidigten Übersetzer ins Deutsche übersetzt werden.
Sie benötigen ein Ehefähigkeitszeugnis, wenn Sie ausländischer Staatsangehöriger sind und in Deutschland heiraten möchten. Das gilt unabhängig davon, ob Ihr Partner deutsch oder ebenfalls ausländisch ist.
Das Standesamt in Deutschland entscheidet, welche Dokumente Sie genau benötigen. Neben dem Ehefähigkeitszeugnis werden typischerweise auch die Geburtsurkunde, ein gültiger Reisepass und eine Meldebescheinigung verlangt. Falls Sie bereits verheiratet waren, benötigen Sie zusätzlich das rechtskräftige Scheidungsurteil.
Hier liegt die größte Verwirrung: Das Ehefähigkeitszeugnis ist ein Dokument aus Ihrem Heimatland. Das Befreiungsverfahren beim Oberlandesgericht (OLG) ist dagegen ein deutsches Verwaltungsverfahren, das dieses Dokument ersetzt, wenn Ihr Heimatstaat keines ausstellt.
| Ehefähigkeitszeugnis (Dokument) | Befreiungsverfahren (Prozess) |
|---|---|
| Was ist es? Ein Dokument Ihres Heimatstaates | Was ist es? Ein Verwaltungsverfahren beim deutschen Oberlandesgericht |
| Wer stellt es aus? Ihre Heimatbehörde (Standesamt, Botschaft) | Wer führt es durch? Der Präsident des zuständigen OLG in Deutschland |
| Wann brauche ich es? Wenn Ihr Heimatstaat ein solches Zeugnis ausstellt | Wann brauche ich es? Wenn Ihr Heimatstaat kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellt |
| Wie bekomme ich es? Bei Ihrer Botschaft oder Heimatbehörde beantragen | Wie bekomme ich es? Über das Standesamt, das den Antrag ans OLG weiterleitet |
| Muss es übersetzt werden? Ja, von einem vereidigten Übersetzer | Muss es übersetzt werden? Alle Unterlagen müssen übersetzt eingereicht werden |
| Gültigkeit: In der Regel 6 Monate | Gültigkeit: Ebenfalls meist 6 Monate |
Das Befreiungsverfahren nach § 1309 Abs. 2 BGB kommt zum Einsatz, wenn:
Sie beantragen die Befreiung nicht selbst direkt beim OLG. Das Standesamt prüft Ihren Fall und leitet den Antrag gegebenenfalls mit einer Stellungnahme an das zuständige Oberlandesgericht weiter.
Häufig benötigte Dokumente:
Häufig benötigte Dokumente:
Häufig benötigte Dokumente:
Häufig benötigte Dokumente:
Sie müssen Ihr Original-Dokument nicht einsenden. Ein Scan oder klares Foto genügt. Unser vereidigter Übersetzer vermerkt in der Beglaubigung, dass die Übersetzung nach Vorlage einer Kopie angefertigt wurde. Das akzeptiert das Standesamt.
Laden Sie Ihr Dokument hoch oder senden Sie uns einen Scan per E-Mail. Ein gut lesbares Foto genügt.
Innerhalb weniger Stunden erhalten Sie Ihr persönliches Angebot mit transparentem Festpreis und Lieferzeit.
Direkt im Angebot finden Sie einen Button zur Bestätigung. Ein Klick genügt, und Ihr vereidigter Übersetzer beginnt.
Sie erhalten Ihre beglaubigte Übersetzung per E-Mail als PDF und das Original per Post. Lieferzeit: 3 bis 6 Werktage.
Ihre Übersetzung liegt vor Ihnen. Erst jetzt überweisen Sie, mit 14 Tagen Zahlungsziel.
Das Ehefähigkeitszeugnis ist ein offizielles Dokument Ihres Heimatstaates, das bestätigt, dass nach Heimatrecht kein Ehehindernis vorliegt. Eine Ledigkeitsbescheinigung bescheinigt nur Ihren Familienstand (ledig, geschieden oder verwitwet), reicht aber in Deutschland oft nicht aus. Das Standesamt verlangt in der Regel das vollständige Ehefähigkeitszeugnis. Wenn Ihr Heimatstaat keines ausstellt, kann stattdessen ein Befreiungsverfahren beim Oberlandesgericht nötig sein.
Sie brauchen ein Ehefähigkeitszeugnis, wenn Sie ausländischer Staatsangehöriger sind, in Deutschland heiraten möchten und Ihr Heimatstaat ein solches Zeugnis ausstellt.
Sie brauchen eine OLG-Befreiung, wenn Ihr Heimatstaat kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellt, das Standesamt das vorliegende Dokument nicht anerkennt, oder Sie Flüchtlings- bzw. Asylstatus haben.
Das Standesamt entscheidet, was in Ihrem Fall erforderlich ist und leitet gegebenenfalls den Antrag ans OLG weiter. Sie beantragen die Befreiung nicht selbst direkt beim Oberlandesgericht.
3 bis 6 Werktage. Sie erhalten die Übersetzung als PDF per E-Mail und das Original mit Stempel und Unterschrift per Post. Planen Sie etwas Vorlauf ein, besonders wenn Ihr Hochzeitstermin bereits feststeht. Bedenken Sie auch die Zeit für eventuelle Apostillen oder Legalisierungen, falls diese zusätzlich erforderlich sind.
Ein Scan oder ein klares Foto genügt. Unser vereidigter Übersetzer vermerkt in der Beglaubigung, dass die Übersetzung nach Vorlage einer Kopie angefertigt wurde. Das ist in Deutschland üblich und wird vom Standesamt akzeptiert. Sie müssen also nichts per Post schicken.
Das hängt vom Standesamt und Ihrem Heimatland ab. Manche Länder stellen kein vollständiges Ehefähigkeitszeugnis aus, sondern nur eine Ledigkeitsbescheinigung. In solchen Fällen kann das Standesamt das Dokument akzeptieren oder ein Befreiungsverfahren beim OLG einleiten.
Unser Tipp: Fragen Sie beim Standesamt nach, bevor Sie die Übersetzung beauftragen. Wir übersetzen dann das Dokument, das das Standesamt von Ihnen verlangt. Falls Sie unsicher sind, rufen Sie uns an: wir beraten Sie gern.
Für die Eheschließung in Deutschland fast immer erforderlich. Wir übersetzen Ihre ausländische Geburtsurkunde mit Stempel und Unterschrift.
Falls Sie bereits einmal verheiratet waren, brauchen Sie die rechtskräftige Scheidungsurkunde, oft mit Anerkennung in Deutschland. Wir übersetzen beides.
Bescheinigt Ihren Familienstand. Manchmal zusätzlich zum Ehefähigkeitszeugnis verlangt. Wir übersetzen auch mehrsprachige Dokumente.
Laden Sie Ihr Dokument hoch, erhalten Sie Ihr individuelles Angebot. Ihre Übersetzung liegt vor Ihnen, erst dann überweisen Sie.
Jetzt Angebot anfordern