Schulzeugnis


Neben dem Abiturzeugnis, Maturazeugnis oder dem Maturitätsausweis können auch andere Schulzeugnisse von großer Bedeutung sein. Während ein Abschlusszeugnis die allgemeine oder die fachgebundene Hochschulreife bescheinigt, der Absolvent bzw. die Absolventin somit an einer Universität bzw. Hochschule zugelassen werden kann, sind reguläre Schulzeugnisse der Sekundarstufen I und II beispielsweise für einen Schüleraustausch oder den Schulbesuch im Ausland wichtig.

 

Für den Fall einer Auswanderung möchte die Schulbehörde im Ausland Ihr Kind reibungslos in das neue Schulsystem eingliedern. Um diese Einstufung der Leistungen gewährleisten zu können, sind beglaubigte Übersetzungen der von der neuen Schule geforderten Schulzeugnisse vonnöten. Hierbei ist anzumerken, dass die Noten aus dem deutschen Schulsystem (Sekundarstufe I: „sehr gut“, „gut“, etc.; Sekundarstufe II: „15“, „14“, etc.) nicht in das neue Notensystem übertragen werden. Falls auf dem Zeugnis eine Notenskala vermerkt ist, wird diese ebenfalls übersetzt, damit der Leser der beglaubigten Übersetzung die Noten einordnen kann. Jedoch bleiben die Noten in übersetzter Form im deutschen System stehen: bei einer Übersetzung in die englische Sprache entspräche beispielsweise die Note „sehr gut“ dem Ausdruck „very good“, „fünfzehn Punkte“ würden als „fifteen points“ übersetzt werden.

 

Damit die neue Schule im Ausland das Schulzeugnis lesen und die Leistungen des Schülers bzw. der Schülerin einschätzen kann, muss das Schulzeugnis beglaubigt übersetzt werden. Als Übersetzungsbüro können wir beeidigte Übersetzer aller Sprachen anfragen, damit Sie die Übersetzung Ihres Schulzeugnisses rasch in der von Ihnen gewünschten Zielsprache (Englisch, Französisch, Spanisch, Portugiesisch, Italienisch und viele andere Sprachen) vorliegen haben.


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