Gerichtliches Urteil


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Juristische Übersetzungen stellen für Übersetzer eine besondere Herausforderung dar. Hierbei müssen nicht nur die Besonderheiten der unterschiedlichen Rechtssysteme berücksichtigt werden, sondern auch der den Rechtstexten eigene besondere Stil und die juristische Fachterminologie müssen in der Zielsprache genau getroffen werden.

Aufgrund dieser hohen Anforderungen ist es nicht verwunderlich, dass Behörden normalerweise ausschließlich Übersetzungen von Übersetzern akzeptieren, die von einem deutschen Gericht beeidigt worden sind.

 

Zu den sprachlich anspruchsvollsten Rechtstexten gehören die Gerichtsurteile. Grundsätzlich gibt es zwei Arten von gerichtlichen Urteilen: Urteile im Zivilprozess und Urteile im Strafprozess.

 

In Deutschland enthält ein Urteil in einem Zivilverfahren die folgenden Inhalte:

die Bezeichnung der Prozessparteien, die Bezeichnung des Gerichts und der Richter, die Bezeichnung des Tages, an dem die mündliche Verhandlung geschlossen worden ist, die Urteilsformel, die wiederum aus den Teilen Sachentscheidung, Kostenentscheidung und Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit besteht, den Tatbestand, die Entscheidungsgründe und die Unterschrift des Richters.

 

Das Urteil in einem Strafverfahren enthält folgende Punkte:

  • die Personalien des Angeklagten, die Bezeichnung der Strafsache, die Bezeichnung des Gerichts, die Bezeichnung der Richter und Schöffen, die Namen der Staatsanwälte und Verteidiger, die Urteilsformel und die Unterschrift der Richter.
  • Für den Nachweis der Echtheit eines ausländischen Gerichtsurteils ist wie bei Urkunden üblich eine Legalisation bzw. eine Apostille erforderlich, wenn das Urteil einer deutschen Behörde vorgelegt werden soll.