Ehefähigkeitszeugnis


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Wenn ein deutscher Staatsangehöriger und ein Angehöriger eines anderen Staates in Deutschland heiraten möchten, verlangt das Standesamt in der Regel die Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses für den ausländischen Verlobten. Mit diesem Zeugnis bescheinigt die zuständige ausländische Behörde, dass diese Person gemäß dem Recht seines Herkunftslandes die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt. Es dürfen keine Ehehindernisse oder Eheverbote vorliegen. Nach deutschem Recht ist ein Ehehindernis etwa die fehlende Geschäftsfähigkeit eines Verlobten, während Eheverbote zum Beispiel Doppelehen oder die Verwandtenehe betreffen.

 

Möchte ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland heiraten, wird das Ehefähigkeitszeugnis durch das Standesamt am Wohnort des deutschen Verlobten ausgestellt. Bei Personen, die im Ausland leben, ist das Standesamt an dem Ort zuständig, an dem der Antragsteller seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte. Für Deutsche, die noch nie in Deutschland gewohnt haben, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

 

Ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis enthält den Vor- und Nachnamen, den Geburtstag und -ort, den Wohnort und die Konfession. Bei Geschiedenen kommen noch der Name des geschiedenen Partners sowie das Datum der Auflösung der Ehe hinzu.

 

Zur Bestätigung der Echtheit eines Ehefähigkeitszeugnisses im Ausland kann eine Apostille oder Legalisation erforderlich sein. Welche Behörde für die Ausstellung der Apostille zuständig ist, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.