Ob Standesamt, Ausländerbehörde oder Uni Köln: Sie brauchen eine beglaubigte Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer, die anerkannt wird. Wir erledigen das für Sie komplett online, Sie müssen nicht persönlich vorbeikommen. Und Sie bezahlen erst, wenn die Übersetzung bei Ihnen ist.
Ihr persönliches Angebot in wenigen Minuten per E-Mail
Sie wohnen in Köln, in Bonn oder im Umland und fragen sich, ob Sie extra ein Büro aufsuchen müssen? Das müssen Sie nicht. Der ganze Ablauf funktioniert von der Couch aus, mit dem Handy in der Hand. So geht es Schritt für Schritt:
Fotografieren Sie Ihre Urkunde oder laden Sie einen Scan hoch. Ein gut lesbares Foto vom Handy genügt. Das Original müssen Sie nicht verschicken.
Innerhalb weniger Stunden bekommen Sie Ihr persönliches Angebot per E-Mail. Ein fester Preis, ohne versteckte Kosten.
Im Angebot finden Sie einen Button. Ein Klick genügt, und der vereidigte Übersetzer legt los. Kein Konto, keine Anmeldung.
Sie bekommen die beglaubigte Übersetzung als PDF per E-Mail und das Original mit Stempel und Unterschrift per Post. In der Regel in 3 bis 6 Werktagen.
Die Rechnung liegt der Übersetzung bei. Sie haben 14 Tage Zeit und überweisen ganz bequem, wenn Sie die Übersetzung schon in den Händen halten.
Kölner Behörden akzeptieren fremdsprachige Urkunden nur mit einer beglaubigten deutschen Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer. Das gilt für die häufigsten Anlässe im Rathaus, bei der Ausländerbehörde und an der Uni. Hier die vier typischen Fälle mit den Dokumenten, die dafür meist verlangt werden.
Für die Anmeldung der Eheschließung mit einem ausländischen Partner verlangt das Standesamt beglaubigte Übersetzungen aller fremdsprachigen Personenstandsurkunden.
Für Visum, Verlängerung des Aufenthaltstitels oder den Nachzug der Familie fordert die Ausländerbehörde vereidigte Übersetzungen Ihrer Nachweise zum Familienverhältnis.
Die Einbürgerungsbehörde verlangt fremdsprachige Unterlagen in beglaubigter deutscher Übersetzung durch einen amtlich vereidigten Übersetzer.
Für die Zulassung an der Uni Köln oder die Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses brauchen Sie deutsche Übersetzungen Ihrer Zeugnisse von einem befugten Übersetzer.
Bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse hilft Ihnen auch das offizielle Portal Anerkennung in Deutschland weiter, das die Anforderungen an befugte Übersetzer bestätigt. Für Fachkräfte im Visumverfahren gibt Make it in Germany einen guten Überblick über beglaubigte Kopien und anerkannte Übersetzungen.
Damit Ihre Übersetzung von der Behörde in Köln angenommen wird, muss die Form stimmen. Deutsche Ämter achten sehr genau auf Stempel, Vermerk und Vollständigkeit. Das brauchen wir von Ihnen:
Der Übersetzer versieht Ihre Übersetzung mit einem Vollständigkeits- und Richtigkeitsvermerk, seiner Unterschrift und dem Stempel. Genau so, wie es die Behörde verlangt. Was eine beglaubigte Übersetzung in Deutschland genau ausmacht, erklärt auch der Beitrag bestätigte Übersetzung.
Manche Kölner Verfahren wollen die Übersetzung zusammen mit dem Original oder einer amtlich beglaubigten Kopie. Die Beglaubigung von Kopien übernimmt in Köln unter anderem das Bürgeramt, für Personenstandsurkunden das Standesamt. Fragen Sie am besten vorab bei Ihrer Behörde nach, was genau eingereicht werden soll. Details finden Sie beim Beglaubigungsservice der Stadt Köln.
Antwort innerhalb weniger Stunden
Für Standardurkunden wie Geburts- oder Heiratsurkunde rechnen Sie mit 3 bis 6 Werktagen. Sie bekommen zuerst das PDF per E-Mail, das Original mit Stempel folgt per Post. Rechnen Sie die Postlaufzeit mit ein, falls Ihre Behörde in Köln den Ausdruck mit Stempel verlangt. Geben Sie Ihre Frist am besten gleich bei der Anfrage an.
In den meisten Fällen genügt ein gut lesbarer Scan oder ein Foto per E-Mail oder Upload. Das Original müssen Sie nicht einsenden und auch nicht persönlich in Köln vorbeibringen. Der Übersetzer vermerkt in der Beglaubigung, dass die Übersetzung von einer Kopie erstellt wurde. Nur bei schlecht lesbaren Siegeln oder Randvermerken kann die Einsicht ins Original nötig sein.
Ja. Eine beglaubigte Übersetzung von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer wird deutschlandweit von Behörden akzeptiert, also auch vom Standesamt Köln, der Ausländerbehörde und den Kölner Hochschulen. Bei ausländischen Stellen kann zusätzlich eine Apostille oder notarielle Beglaubigung nötig sein. Im Zweifel fragen Sie vorab bei der zuständigen Stelle nach und geben uns die Vorgaben durch.
Erst, wenn Sie Ihre Übersetzung erhalten haben. Die Rechnung liegt der Lieferung bei, und Sie haben 14 Tage Zeit für die Überweisung. Ihre Übersetzung liegt also vor Ihnen, bevor Sie einen Cent überweisen. Eine Vorauszahlung ist nicht nötig.
Eine Apostille oder Legalisation bezieht sich meist auf die Originalurkunde, nicht auf die Übersetzung. Ob Sie eine brauchen, hängt vom Zielland und dem Verwendungszweck ab. Für manche Verfahren im Ausland wird zusätzlich eine Apostille auf der Übersetzung verlangt. Klären Sie das vorab mit der Zielbehörde oder dem Auswärtigen Amt. Wir beraten Sie gerne, in welcher Reihenfolge Sie vorgehen.
Für die große türkischsprachige Community im Raum Köln, oft für Standesamt, Ausländerbehörde und Familiennachzug.
Häufig gefragt für Einbürgerung, Personenstandsurkunden und die Anerkennung von Abschlüssen.
Relevant für Heirat, Aufenthaltstitel und Berufsanerkennung im Kölner Raum.
Angebot in wenigen Minuten. Erst die Übersetzung in den Händen halten, dann bezahlen.
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Wir fertigen für Sie beglaubigte Übersetzungen jeglicher Art an. Von Abiturzeugnissen, Bachelor- oder Masterzeugnissen über den Führerschein bis zu Verträgen - unsere vereidigten Übersetzer erledigen jeden Auftrag. Aus unserem Bonner Übersetzungsbüro verschicken wir die fertigen Dokumente deutschlandweit (Köln, Frankfurt, München, Berlin, Hamburg, etc.) und sogar weltweit (USA, Großbritannien, Frankreich, Australien, etc.).
Bei Fragen zu einer Überbeglaubigung, Apostille oder der beglaubigten Übersetzung an sich, können Sie uns jederzeit kontaktieren.