Die Chancenkarte ermöglicht Fachkräften aus Drittstaaten die Einreise zur Jobsuche nach Deutschland. Für den Antrag müssen Sie Ihre ausländischen Zeugnisse, Diplome und Arbeitsnachweise als beglaubigte Übersetzung vorlegen. Wir zeigen Ihnen, welche Dokumente Sie brauchen und wie Sie diese richtig aufbereiten.
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Die Chancenkarte ist seit dem 1. Juni 2024 Teil des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes und in den §§ 20a und 20b des Aufenthaltsgesetzes geregelt. Sie ermöglicht qualifizierten Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten die Einreise nach Deutschland, um vor Ort einen Arbeitsplatz zu suchen. Das Besondere: Sie benötigen keinen vorherigen Arbeitsvertrag.
Es gibt zwei Wege zur Chancenkarte:
Den Antrag stellen Sie bei der deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland. Befinden Sie sich bereits rechtmäßig in Deutschland, ist die Ausländerbehörde am Wohnort zuständig. Die Chancenkarte wird zunächst für bis zu ein Jahr erteilt und kann bei erfolgreicher Jobsuche verlängert oder in einen anderen Aufenthaltstitel umgewandelt werden.
Die erforderlichen Dokumente hängen davon ab, ob Sie über den Fachkräfte-Weg oder das Punktesystem einreisen möchten. In beiden Fällen gilt: Alle ausländischen Dokumente müssen als beglaubigte Übersetzung ins Deutsche vorliegen.
Diese Dokumente sollten Sie für Ihren Chancenkarte-Antrag vorbereiten:
Die Botschaft oder Ausländerbehörde benötigt beglaubigte Übersetzungen von vereidigten Übersetzern. Ein einfacher Scan Ihres Diploms oder Arbeitszeugnisses genügt: Sie müssen das Original nicht einsenden. Wir fertigen daraus eine rechtsverbindliche, beglaubigte Übersetzung mit Stempel und Unterschrift.
Deutsche Behörden akzeptieren nur beglaubigte Übersetzungen, die von einem vereidigten Übersetzer angefertigt wurden. Diese Übersetzer sind bei einem deutschen Gericht offiziell registriert und dürfen Übersetzungen mit ihrem Stempel und ihrer Unterschrift beglaubigen.
Eine beglaubigte Übersetzung enthält:
In manchen Fällen, abhängig vom Herkunftsland Ihrer Dokumente, kann zusätzlich eine Apostille erforderlich sein. Wir beraten Sie gerne, welche Anforderungen für Ihre Situation gelten.
Laden Sie Ihr Dokument hoch oder senden Sie uns einen Scan per E-Mail. Ein gut lesbares Foto genügt.
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Direkt im Angebot finden Sie einen Button zur Bestätigung. Ein Klick genügt, und Ihr vereidigter Übersetzer beginnt.
Sie erhalten Ihre beglaubigte Übersetzung per E-Mail als PDF und das Original per Post. Lieferzeit: 3 bis 6 Werktage.
Ihre Übersetzung liegt vor Ihnen. Erst jetzt überweisen Sie, mit 14 Tagen Zahlungsziel.
Individueller Preis basierend auf Ihrem Dokument
Wenn Sie keinen in Deutschland vollständig anerkannten Abschluss haben, können Sie über das Punktesystem die Chancenkarte erhalten. Dafür benötigen Sie mindestens 6 Punkte aus verschiedenen Kategorien.
| Kriterium | Punkte |
|---|---|
| Anerkennungsbescheid / Teilgleichheit | 4 Punkte |
| Berufserfahrung 5+ Jahre (letzte 7 Jahre) | 3 Punkte |
| Berufserfahrung 2+ Jahre (letzte 5 Jahre) | 2 Punkte |
| Deutsch B2 oder höher | 3 Punkte |
| Deutsch B1 | 2 Punkte |
| Deutsch A2 | 1 Punkt |
| Englisch C1 oder Muttersprache | 1 Punkt |
| Alter bis 35 Jahre | 2 Punkte |
| Alter 35 bis 40 Jahre | 1 Punkt |
| Mangelberuf | 1 Punkt |
| Voraufenthalt in Deutschland (6+ Monate) | 1 Punkt |
| Partner erfüllt Chancenkarte-Voraussetzungen | 1 Punkt |
Priya, 32 Jahre, hat einen Bachelor in Informatik und 4 Jahre Berufserfahrung als Software-Entwicklerin. Sie spricht Deutsch auf A2-Niveau und hat ein IELTS-Zertifikat auf C1-Niveau.
Gesamt: 6 Punkte: Priya erfüllt die Voraussetzungen für die Chancenkarte.
Für den Antrag benötigt sie beglaubigte Übersetzungen ihres Bachelorzeugnisses, ihrer Arbeitszeugnisse und möglicherweise ihres Sprachzertifikats (falls nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt).
Neben der Chancenkarte gibt es viele weitere Situationen, in denen Sie beglaubigte Übersetzungen für deutsche Behörden benötigen:
Der vereidigte Übersetzer vermerkt in der Beglaubigung, dass die Übersetzung auf Basis einer Kopie erstellt wurde. Deutsche Behörden und Botschaften akzeptieren dies für den Chancenkarte-Antrag. Sie behalten Ihre Originaldokumente und erhalten eine vollständig beglaubigte Übersetzung.
Das hängt von Ihrem Bildungsabschluss und Ihrer Berufserfahrung ab. Typischerweise benötigen Sie beglaubigte Übersetzungen Ihres Hochschul- oder Berufsabschlusses, Ihrer Arbeitszeugnisse (mindestens 2 bis 5 Jahre Berufserfahrung), Ihrer Sprachzertifikate (Deutsch oder Englisch), und gegebenenfalls eines Anerkennungsbescheids oder einer Gleichwertigkeitsfeststellung. Alle Dokumente müssen von einem vereidigten Übersetzer übersetzt und beglaubigt werden.
Die meisten Übersetzungen sind innerhalb von 3 bis 6 Werktagen fertig. Sie erhalten das PDF per E-Mail und das beglaubigte Original mit Stempel per Post. Planen Sie ausreichend Zeit ein, besonders wenn Sie mehrere Dokumente benötigen.
Nein. Ein gut lesbares Foto oder ein Scan Ihres Diploms, Arbeitszeugnisses oder Sprachzertifikats genügt. Der vereidigte Übersetzer vermerkt in der Beglaubigung, dass die Übersetzung auf Basis einer Kopie erstellt wurde. Deutsche Behörden und Botschaften akzeptieren dies für den Chancenkarte-Antrag.
Erst nachdem Sie Ihre Übersetzung erhalten haben. Sie bekommen das PDF per E-Mail und das beglaubigte Original per Post zugeschickt. Erst dann überweisen Sie innerhalb von 14 Tagen auf Rechnung. Keine Vorauszahlung erforderlich.
Sie benötigen mindestens 6 Punkte im Punktesystem. Punkte erhalten Sie für Qualifikationen (zum Beispiel Hochschulabschluss), Berufserfahrung (2 oder mehr Jahre bzw. 5 oder mehr Jahre), Sprachkenntnisse (Deutsch A2, B1 oder B2 sowie Englisch C1), Alter (unter 35 oder unter 40 Jahren), Mangelberuf, Deutschland-Aufenthalt oder Partner mit Chancenkarte. Ein Anerkennungsbescheid oder teilweise Gleichwertigkeit bringt zusätzlich 4 Punkte.
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