Ob Sie in Deutschland heiraten, die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen oder Ihre Familie nach Deutschland holen möchten – deutsche Behörden verlangen für spanische Geburtsurkunden in der Regel eine beglaubigte Übersetzung durch einen staatlich vereidigten Übersetzer. Nur diese Übersetzungen werden von deutschen Behörden anerkannt.
Embassy Translations unterstützt Sie mit professionellen, behördenkonformen Übersetzungen – vom Standesamt über die Ausländerbehörde bis zum Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Vollständige Geburtsurkunde
Der certificado literal ist die ausführlichste Form der spanischen Geburtsurkunde. Er enthält alle Registereinträge, Randvermerke sowie Angaben zu Eltern und Personenstand und wird von deutschen Behörden häufig verlangt.
Wichtig:
Hinweis: Deutsche Behörden bevorzugen meist den certificado literal gegenüber der Kurzfassung.
Kurzfassung der Geburtsurkunde
Der extracto enthält nur die wichtigsten Angaben zur Geburt. Manche Behörden akzeptieren diese Form, häufig wird jedoch die ausführliche Version verlangt.
Zu beachten:
Tipp: Fragen Sie vorab bei der Behörde, welche Form akzeptiert wird.
Unsicher, welches Dokument Sie benötigen? Wir beraten Sie kostenlos und sagen Ihnen, welche spanische Geburtsurkunde für Ihren Zweck geeignet ist.
Spanische Geburtsurkunden folgen einem klaren behördlichen Aufbau, enthalten jedoch einige Besonderheiten, die bei der Übersetzung unbedingt korrekt berücksichtigt werden müssen.
In Spanien tragen Personen in der Regel zwei Nachnamen (väterlich + mütterlich). Diese müssen in der Übersetzung exakt und vollständig übernommen werden.
Hinweise zu Eheschließung, Scheidung oder Namensänderungen werden als Randvermerke geführt und müssen vollständig mitübersetzt werden.
Begriffe wie „Registro Civil“ oder „Tomo y Folio“ müssen korrekt und behördenkonform ins Deutsche übersetzt werden.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie die Einbürgerungsbehörden verlangen eine beglaubigte Übersetzung zur Prüfung Ihrer Identität und Abstammung.
Wichtig: Die Urkunde darf in der Regel nicht älter als 6 Monate sein.
Für Arbeitsvisum, Studium, Familiennachzug oder Blue Card benötigen Sie oft eine übersetzte Geburtsurkunde als Identitätsnachweis bei der Ausländerbehörde.
Tipp: Bei Familiennachzug auch Geburtsurkunden der Kinder übersetzen lassen.
Bei Geburt eines Kindes in Deutschland mit spanischem Elternteil muss die Geburtsurkunde der Eltern dem deutschen Standesamt in übersetzter Form vorgelegt werden.
Manche Hochschulen verlangen bei der Immatrikulation eine übersetzte Geburtsurkunde, besonders wenn der Name auf dem Schulabschluss abweicht.
Für internationale Rentenansprüche oder die Anerkennung von Versicherungszeiten kann eine übersetzte Geburtsurkunde erforderlich sein.
Bei grenzüberschreitenden Erbfällen dient die übersetzte Geburtsurkunde als Nachweis der Verwandtschaftsverhältnisse vor deutschen Gerichten.
Laden Sie Ihre spanische Geburtsurkunde über unser Online-Formular hoch oder senden Sie sie per E-Mail. Ein Scan oder Smartphone-Foto in guter Qualität reicht aus. Das Original benötigen wir nicht.
Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie ein transparentes Festpreisangebot.
Nach Ihrer Auftragsbestätigung übersetzt ein vereidigter Spanisch-Übersetzer Ihre Geburtsurkunde fachgerecht. Alle Angaben werden präzise ins Deutsche übertragen und die Übersetzung wird beglaubigt.
Sie erhalten die beglaubigte Übersetzung per Post (inkl. Originalstempel und Unterschrift). Optional: Vorab-Scan per E-Mail. Zahlung erst nach Erhalt möglich – kein Risiko für Sie!
Erfahrung mit spanisch-deutschen Übersetzungen und Behördenanforderungen
Kundenbewertungen bei über 850 Bewertungen für spanische Übersetzungen
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Strenge Geheimhaltung bei persönlichen Dokumenten nach DSGVO-Standards
Individuelle Betreuung, telefonisch oder per E-Mail
"Ich habe die Übersetzung angefordert und alles ist glatt und schnell gelaufen. Was ich vesonders gut fand, dass ich nach Infos und Ratschläge erhalten habe damit alles seine Richtigkeit hat für das Amt. Good job, kann ich weiterempfehlen."
"Freundlicher Kontakt und schnelle Übersetzung. Das Amt war zufrieden, und somit war ich auch zufrieden. Im Vergleich sehr günstig. Vielen herzlichen Dank!"
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Im spanischen Namensrecht führt jede Person zwei Nachnamen (apellidos): zuerst den des Vaters, dann den der Mutter. Bei der Übersetzung ist die korrekte Darstellung für deutsche Behörden wichtig.
Beispiel: María García López = Vorname: María | Nachname: García López
Spanische Geburtsurkunden aus dem Registro Civil enthalten oft umfangreiche Randbemerkungen (notas marginales) über Eheschließungen, Namensänderungen oder Staatsangehörigkeiten, die vollständig übersetzt werden müssen.
Geburtsurkunden aus Mexiko, Argentinien oder Kolumbien weichen teils erheblich vom spanischen Format ab. Mexikanische Actas de Nacimiento enthalten z.B. die CURP-Nummer, die erläutert werden sollte.
Besonderheit: Enthält oft umfangreiche Randbemerkungen (notas marginales) über Eheschließungen und Scheidungen
Gültigkeit: Für Eheschließung max. 6 Monate alt
Besonderheit: Enthält CURP-Nummer (Clave Única de Registro de Población), oft mehrfarbig gedruckt
Tipp: Neuere digitale Version bevorzugt verwenden
Besonderheit: Moderne Versionen enthalten QR-Code zur Verifizierung
Hinweis: Deutsche Behörden akzeptieren auch die vereinfachte Version
Besonderheit: Variiert stark je nach Provinz, oft sehr detaillierte Angaben
Wichtig: DNI-Nummer wird mit übersetzt
Besonderheit: Kompaktes Format, meist 1-2 Seiten
Tipp: Online-Version über Registro Civil erhältlich
Besonderheit: Enthält DNI-Nummer und oft mehrere Generationen
Hinweis: Digitale Version seit 2019 verfügbar
Spanische Geburtsurkunde jetzt beglaubigen lassen
Nein. Für die Übersetzung reicht ein qualitativ guter Scan oder ein Smartphone-Foto vollkommen aus. Sie behalten Ihr Original und reichen es später zusammen mit der beglaubigten Übersetzung bei der Behörde ein. Das Original wird nur für die finale Vorlage beim Standesamt oder der Ausländerbehörde benötigt, nicht für den Übersetzungsprozess.
Standardbearbeitung: 3-4 Werktage ab Auftragserteilung
Express-Service: 24 Stunden (gegen Aufpreis)
Nach Fertigstellung erhalten Sie optional einen Scan per E-Mail, das Original folgt per Post. Der Versand innerhalb Deutschlands dauert 1-2 Werktage, ins EU-Ausland 3-5 Werktage.
Ja, in den meisten Fällen. Deutsche Behörden verlangen für spanische Dokumente fast immer eine Apostille:
Die Apostille muss im Herkunftsland (Spanien, Mexiko, etc.) beantragt werden, bevor Sie die Übersetzung in Auftrag geben. Wir beraten Sie gerne kostenlos, ob in Ihrem Fall eine Apostille nötig ist.
Ja, garantiert. Unsere Übersetzer sind staatlich ermächtigt bzw. öffentlich bestellt und vereidigt gemäß § 142 ZPO. Ihre beglaubigte Übersetzung wird von allen deutschen Ämtern, Gerichten, Standesämtern, Universitäten und Behörden anerkannt. Dies ist gesetzlich geregelt und gilt bundesweit einheitlich. Sie erhalten die Übersetzung mit Originalstempel, Unterschrift und Beglaubigungsvermerk des Übersetzers.
Im spanischen Namensrecht trägt jede Person zwei Nachnamen. Bei der Übersetzung werden beide Apellidos als ein deutscher Nachname behandelt und entsprechend gekennzeichnet.
Beispiel:
Spanisch: María García López
Deutsch: Vorname: María | Nachname: García López
Unsere Übersetzer kennen die rechtlichen Besonderheiten und stellen sicher, dass Ihr Name für deutsche Behörden korrekt und eindeutig übersetzt wird.
Nein, Zahlung nach Erhalt ist möglich. Sie haben die Wahl zwischen Vorkasse (per Überweisung) oder Zahlung nach Erhalt der Übersetzung (per Rechnung). So gehen Sie kein Risiko ein und zahlen erst, wenn Sie die fertige beglaubigte Übersetzung in den Händen halten.
Partida Literal (Certificación Literal): Vollständige Abschrift aus dem Geburtenregister mit allen Randbemerkungen (Ehen, Scheidungen, Namensänderungen). Meist 2-4 Seiten lang. Deutsche Behörden bevorzugen diese Version.
Extracto / Certificación: Auszug mit den wichtigsten Daten (Name, Geburtsdatum, Eltern). Meist 1 Seite. Für viele Zwecke ausreichend, aber Standesämter verlangen oft die Literal-Version.
💡 Tipp: Fragen Sie vorab bei Ihrer Behörde nach, welche Version benötigt wird. Wir übersetzen beide Varianten.
Die beglaubigte Übersetzung selbst hat kein Ablaufdatum und bleibt unbegrenzt gültig. Allerdings kann die zugrundeliegende Geburtsurkunde von Behörden als "zu alt" eingestuft werden:
Klären Sie die Anforderungen immer vorab mit der zuständigen Behörde. Bei Bedarf kann eine neue Geburtsurkunde im Herkunftsland beantragt werden.
Nein, die Apostille muss im Ausstellungsland beantragt werden und kann nicht aus Deutschland heraus erfolgen. Sie müssen die Apostille direkt bei der zuständigen Behörde in Spanien, Mexiko oder Ihrem jeweiligen Herkunftsland beantragen.
Was wir für Sie tun können:
*Hinweis zur Apostille: Wir bieten keinen Apostillen-Service an, da Apostillen nur im Ausstellungsland der Urkunde beantragt werden können. Wir beraten Sie jedoch gerne kostenlos, ob Sie eine Apostille benötigen und wie Sie diese in Spanien, Mexiko oder Ihrem jeweiligen Herkunftsland beantragen können.
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