Staatlich anerkannter / staatlich geprüfter Übersetzer


Wenn Sie eine Übersetzung wünschen, die ein staatlich anerkannter Übersetzer oder ein staatlich geprüfter Übersetzer angefertigt hat, ist meistens von einer beglaubigten Übersetzung die Rede. Eine solche beglaubigte Übersetzung kann in Deutschland nur von an einem Gericht beeidigten Übersetzern erstellt werden, da somit sichergestellt ist, dass die Übersetzung den gängigen Qualitätskriterien genügt (korrekte Übersetzung, korrektes Übernehmen des Layouts und mehr).

 

In der Regel wird jedoch nicht von einem „staatlich anerkannten“ oder „staatlich geprüften“ Übersetzer gesprochen, sondern von einem „beeidigten Übersetzer“ oder „vereidigten Übersetzer“. Diese Ausdrücke bedeuten ebenfalls, dass der Übersetzer bzw. die Übersetzerin die notwendige Prüfung an einer Schule oder der Industrie- und Handelskammer IHK abgelegt hat und damit befugt ist, beglaubigte Übersetzungen zu erstellen. Als Online-Übersetzungsbüro arbeiten wir mit diesen beeidigten/vereidigten Übersetzern für alle Sprachen zusammen.

 

Durch unsere Zusammenarbeit mit diesen Übersetzern sind unsere Übersetzungen, sofern nicht anders gewünscht, immer beglaubigte Übersetzungen. Darüber hinaus gibt es Fachübersetzungen, die von speziell ausgebildeten Fachübersetzern erstellt werden und die einen besonders herausfordernden Ursprungstext haben (z.B. medizinische, juristische oder technische Fachtexte).

 

Um eine beglaubigte Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer in Auftrag geben zu können, können Sie in unserem Angebotsformular Ihre Dokumente hochladen und uns zukommen lassen. Dort können Sie angeben, mit welcher Sprachkombination Ihre Dokumente übersetzt werden sollen (z.B. Deutsch-Englisch, Deutsch-Französisch oder Deutsch-Spanisch). Außerdem können Sie weitere Informationen hinterlegen, wie beispielsweise den Wunsch einer Apostille oder Überbeglaubigung, die es ermöglichen, dass die beglaubigte Übersetzung auch in Staaten, die nicht Mitglied des Haager Abkommens sind, anerkannt wird.

 

Grundsätzlich sind vereidigte Übersetzer auf keine bestimmte Dokumentenart festgelegt. Vom Abiturzeugnis über das polizeiliche Führungszeugnis bis zu Verträgen jeglicher Art können beglaubigte Übersetzung erstellt werden, die Sie für Ihre Zwecke verwenden können. Falls Sie weitere Fragen zu vereidigten Übersetzern oder deren Anerkennung an einem deutschen Gericht haben, können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren.


Jetzt ein kostenloses & unverbindliches Übersetzungsangebot anfordern:

0228/7 63 63 4 63 oder info@beglaubigte-uebersetzung.eu


Unser Übersetzungsbüro Bonn/Köln bietet Ihnen beglaubigte Übersetzungen und Fachübersetzungen jeglicher Art (z.B. Abiturzeugnisse, Diplomen, Urkunden, Notenübersichten, Führerscheine und polizeiliche Führungszeugnisse) und Sprachen (Englisch, Französisch, Spanisch, PortugiesischTürkisch u.v.m.) - Günstig, schnell und professionell.

 

Sie erhalten von uns innerhalb von wenigen Stunden (werktags) ein Angebot mit umfassenden Informationen zu Preis und Bearbeitungsdauer.

 

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an (0228/7 63 63 4 63) oder senden Sie uns eine Nachricht über unser Kontaktformular. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!