Köln


Beglaubigte Übersetzungen aus dem Raum Köln-Bonn für die gesamte Welt! Unsere vereidigten Übersetzer aus ganz Deutschland fertigen beglaubigte Übersetzungen für Ihre Zwecke an.

 

Falls Sie aus einem anderen Land nach Köln oder von Köln ins Ausland ziehen, können beglaubigte Übersetzungen von entscheidender Bedeutung für den reibungslosen Ablauf des Umzugs sein. Auch für Studierende einer Kölner Hochschule (z.B. Universität zu Köln) benötigen für ein Auslandssemester beglaubigte Übersetzungen des Abiturzeugnisses und möglicherweise weiterer Dokumente.

 

Die rheinische Millionenstadt ist nicht nur regional von großer Bedeutung, sondern auch international in ganz Europa vernetzt. Ob Sie als Privatperson eine beglaubigte Übersetzung für Ihren Urlaub benötigen oder als international agierendes Unternehmen aus Köln einen Vertrag in mehrere Sprachen übersetzt haben möchten - wir erledigen Ihren Auftrag schnell und gewissenhaft.

 

Da wir Ihnen zunächst ein unverbindliches Angebot zur Übersetzung zusenden, können Sie in direktem Kontakt mit uns auch besondere Wünsche oder Besonderheiten zur Lieferadresse angeben. Wir versenden die fertiggestellte Übersetzung sowohl nach ganz Deutschland als auch in die gesamte Welt.

Sollten Sie eine Überbeglaubigung oder Apostille zu Ihrer beglaubigten Übersetzung benötigen, können wir diese gerne für Sie einholen. Diese werden vom Gericht ausgestellt an dem der Übersetzer oder die Übersetzerin registriert ist (z.B. Landgericht Köln).


Jetzt ein kostenloses & unverbindliches Übersetzungsangebot anfordern:

0800 55 133 07 oder info@beglaubigte-uebersetzung.eu


Wir fertigen für Sie beglaubigte Übersetzungen jeglicher Art an. Von Abiturzeugnissen, Bachelor- oder Masterzeugnissen über den Führerschein bis zu Verträgen - unsere vereidigten Übersetzer erledigen jeden Auftrag. Aus unserem Bonner Übersetzungsbüro verschicken wir die fertigen Dokumente deutschlandweit (Köln, Frankfurt, München, Berlin, Hamburg, etc.) und sogar weltweit (USA, Großbritannien, Frankreich, Australien, etc.).

Bei Fragen zu einer Überbeglaubigung, Apostille oder der beglaubigten Übersetzung an sich, können Sie uns jederzeit kontaktieren.