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Allgemeine Geschäftsbedingungen/AGB

Die Übersetzung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB/AGBs) wird aufgrund ihres juristischen Inhalts als juristische Fachübersetzung eingestuft und muss daher in der Regel von einem Fachübersetzer erstellt werden, der sowohl in der jeweiligen Sprachkombination als auch auf dem juristischen Gebiet über ausreichend Kenntnis verfügt. Als Online-Übersetzungsbüro arbeiten wir mit solchen Fachübersetzern für Jura/Recht zusammen, die durch eine abgelegte Prüfung ihre Kenntnisse nachgewiesen haben.

Notwendig wird eine Fachübersetzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen insbesondere dann, wenn ein Unternehmen ins Ausland expandiert. In einem solchen Fall müssen die AGB auch für die neuen Kunden in einem Land verständlich sein. Falls Ihr Unternehmen nach Deutschland expandiert und Sie eine Übersetzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf Deutsch benötigen, ist dies kein Problem. Sie können dafür Ihre AGB einfach in unserem Angebotsformular hochladen und die Ausgangs- und Zielsprache (z.B. Englisch, Französisch, Spanisch, Portugiesisch, Italienisch oder eine andere Sprache) eingeben. Anschließend senden wir Ihnen ein unverbindliches Angebot über den Preis, die voraussichtliche Bearbeitungsdauer und weitere Modalitäten der Fachübersetzung zu.

Da wir mit zahlreichen Fachübersetzern für alle Sprachen und Fachrichtungen zusammenarbeiten, können wir sowohl AGB aus dem Deutschen in eine andere Sprache als auch AGB aus einer anderen Sprache ins Deutsche übersetzen lassen. Je nach Sprachkombination und Herkunfts- bzw. Zielland verfügen unsere juristischen Fachübersetzer über das notwendige Wissen über die juristischen Fachausdrücke in den AGB, damit Ihre Geschäftsbedingungen korrekt und kontextbezogen übersetzt werden können.

Da bei einer geschäftlichen Expansion in ein anderes Land häufig zahlreiche beglaubigte Übersetzungen oder Fachübersetzungen notwendig sind, um ein Unternehmen in einem anderen Land registrieren zu lassen und anschließend das operative Geschäft aufnehmen zu können, stehen wir Ihnen mit unseren Fachübersetzern oder vereidigten Übersetzern gerne auch bei der Übersetzung anderer Dokumente zur Verfügung. Häufig müssen in solchen Fällen auch Handelsregisterauszüge, Verträge, Bilanzen, Gerichtsurteile oder Versicherungen jeglicher Art beglaubigt übersetzt werden. Gerne erstellen wir in Zusammenarbeit mit unseren zuständigen Übersetzern weitere Übersetzungen Ihrer Dokumente.

In manchen Fällen kann es darüber hinaus notwendig sein, dass eine Apostille oder Überbeglaubigung auf Ihre Übersetzung hinzugefügt wird. Dies hängt ganz von dem Zielland ab, in dem Sie Ihre Übersetzungen anerkennen lassen möchten. Wir holen gerne eine solche zusätzliche Beglaubigung für Sie ein oder beraten Sie zu allen Fragen rund um Übersetzungen. Gerne können Sie uns jederzeit über unser Kontaktformular kontaktieren.


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