Sie wollen als Kranken- oder Altenpflegekraft in Deutschland arbeiten? Dann brauchen Sie die Anerkennung Ihres Abschlusses und eine ganze Reihe von Dokumenten in beglaubigter deutscher Übersetzung. Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt, welche Unterlagen Sie wann und in welcher Form bei welcher Stelle brauchen, damit Ihr Antrag nicht an einem Formfehler scheitert.
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Pflege ist in Deutschland ein sogenannter reglementierter Beruf. Das bedeutet: Sie dürfen sich nicht einfach „Pflegefachkraft“ nennen und in voller Verantwortung arbeiten, nur weil Sie in Ihrem Heimatland eine Pflegeausbildung abgeschlossen haben. Erst wenn eine deutsche Behörde Ihre Qualifikation offiziell anerkannt hat, dürfen Sie die geschützte Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau“ oder „Pflegefachmann“ führen und als verantwortliche Fachkraft tätig sein. Das bestätigt auch das Portal Anerkennung in Deutschland.
Deutschland sucht händeringend nach internationalen Pflegekräften. Pflege gehört zu den Engpassberufen, in denen die Anerkennung den Weg ins Arbeitsleben öffnet (siehe Make it in Germany). Trotzdem bleibt das Verfahren streng formal. Die Bundesagentur für Arbeit weist ausdrücklich darauf hin, dass die Anerkennung für Pflegefachkräfte zwingend ist.
Wer ist zuständig? Das hängt von Ihrem Bundesland ab. Deutschland ist föderal organisiert, deshalb gibt es nicht eine zentrale Stelle, sondern viele:
Der gesetzliche Rahmen ergibt sich aus dem Anerkennungsgesetz und dem Pflegeberufegesetz. Aktuell gibt es politische Initiativen, die das Verfahren beschleunigen sollen, etwa Anerkennungspartnerschaften und vereinfachte digitale Abläufe (siehe Bundesministerium). Welche Regeln genau gelten, hängt aber stark vom Bundesland ab.
Die genauen Anforderungen unterscheiden sich je nach Bundesland und Beruf. Es gibt aber einen festen Kern an Unterlagen, den fast jede Anerkennungsstelle verlangt. Fast alle müssen Sie in beglaubigter deutscher Übersetzung vorlegen, viele zusätzlich mit Apostille oder Legalisation. Hier die wichtigsten Gruppen:
Kurz erklärt, weil diese Begriffe oft verwirren:
Sie brauchen Ihre Dokumente oft gleich mehrfach: für das Visum bei der Botschaft, für die Anerkennung beim Landesamt und für Ihren künftigen Arbeitgeber. Lassen Sie alles in einer einzigen, vollständigen Runde professionell übersetzen. So sparen Sie doppelte Kosten und Wartezeit.
Sie schicken uns Ihre Dokumente, wir kümmern uns um den Rest. In fünf einfachen Schritten halten Sie Ihre beglaubigte Übersetzung in den Händen.
Laden Sie ein gut lesbares Foto oder einen Scan hoch, oder schicken Sie es uns per E-Mail. Das Original brauchen wir nicht.
Innerhalb weniger Stunden bekommen Sie Ihr persönliches Angebot mit einem festen Preis. Ohne versteckte Kosten.
Im Angebot finden Sie einen Button. Ein Klick genügt, und ein vereidigter Übersetzer beginnt mit der Arbeit.
Sie bekommen die beglaubigte Übersetzung als PDF per E-Mail und das Original mit Stempel per Post. In 3 bis 6 Werktagen.
Die Rechnung liegt der Übersetzung bei. Sie haben 14 Tage Zeit und zahlen bequem per Überweisung.
Egal, ob Sie aus den Philippinen, aus Indonesien, Nepal, Kirgistan, Kroatien oder Bulgarien kommen: Der Weg ist im Kern derselbe. Hier sind die vier häufigsten Situationen, in denen Pflegekräfte beglaubigte Übersetzungen brauchen.
Für das nationale Visum verlangt die deutsche Botschaft Nachweise über Qualifikation, Berufserfahrung und Zuverlässigkeit, meist mit beglaubigter deutscher Übersetzung.
Die Landesbehörde verlangt detaillierte Ausbildungsunterlagen und Führungszeugnisse, oft mit Apostille und Übersetzung durch in Deutschland anerkannte Übersetzer.
Wenn die Gleichwertigkeit nicht voll festgestellt wird, brauchen Schule und Behörde übersetzte Bescheide und Nachweise über Ihre bisherige Praxis.
Beim Wechsel in ein anderes Bundesland oder bei der Registrierung in einer Pflegekammer legen Sie vorhandene Nachweise und ein aktuelles Führungszeugnis erneut vor.
Viele Anträge verzögern sich nicht wegen fehlender Qualifikation, sondern wegen kleiner Formfehler bei den Unterlagen. Diese Stolpersteine sehen wir am häufigsten:
Genau hier setzen wir an. Unsere vereidigten Übersetzer kennen die Anforderungen der Pflege-Anerkennungsbehörden. Sie achten auf einheitliche Namensschreibweisen, korrekte Datumsformate und die richtige Form. Wenn etwas unklar ist, fragen wir bei Ihnen nach, bevor wir übersetzen. So landet kein vermeidbarer Fehler in Ihren Unterlagen.
Wir wissen, wie belastend dieser Prozess ist: enge Fristen vom Arbeitgeber, hohe Kosten, die Angst vor einer Ablehnung. Sie stehen damit nicht allein. Bei Fragen erreichen Sie echte Menschen am Telefon, ohne Warteschleife und ohne Bot.
Individueller Preis basierend auf Ihren Dokumenten
In der Regel halten Sie Ihre beglaubigte Übersetzung in 3 bis 6 Werktagen in den Händen. Sie bekommen sie zuerst als PDF per E-Mail, das Original mit Stempel folgt per Post. Das eigentliche Anerkennungsverfahren bei der Behörde dauert dann je nach Bundesland und Vollständigkeit der Unterlagen meist mehrere Monate, oft 3 bis 6. Deshalb lohnt es sich, früh mit den Übersetzungen zu beginnen.
Für die Übersetzung selbst genügt uns ein gut lesbarer Scan oder ein Foto vom Handy. Das Original müssen Sie uns nicht einschicken. Achten Sie aber darauf, was die Behörde später verlangt: Viele Anerkennungsstellen und Botschaften wollen für die Antragstellung beglaubigte Kopien oder Originale sehen. Welche Form Ihre Behörde fordert, steht im jeweiligen Merkblatt.
Unsere Übersetzungen werden von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer erstellt, mit Stempel, Unterschrift und Registrierungsnummer. Genau so, wie es die Landesbehörden, Botschaften und Ausländerbehörden verlangen. Sie reichen die Unterlagen ein, der Sachbearbeiter prüft die Form und nickt. Viele Übersetzungen aus dem Ausland werden dagegen nicht anerkannt oder müssen nachgeprüft werden.
Erst erhalten Sie Ihre Übersetzung, dann bezahlen Sie. Die Rechnung liegt der Lieferung bei, und Sie haben 14 Tage Zeit für die Überweisung. Sie gehen also nicht in Vorleistung, sondern halten Ihre fertige Übersetzung schon in den Händen, bevor das Geld fließt.
Für die Berufsanerkennung in Deutschland verlangen viele Stellen Übersetzungen von in Deutschland öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Übersetzern. Übersetzungen aus dem Ausland werden oft nicht akzeptiert. Für reine Visumszwecke bei der Botschaft können teils lokale Übersetzer ausreichen, doch für die eigentliche Anerkennung ist eine in Deutschland anerkannte Übersetzung sicherer. So vermeiden Sie doppelte Kosten und Verzögerungen.
Das Kernstück der Anerkennung. Wird fast immer mit Fächer- und Stundenübersicht übersetzt und beglaubigt.
Die detaillierte Fächer- und Stundenübersicht, ohne die die Gleichwertigkeitsprüfung ins Stocken gerät.
Wird für Identität, Visum und Pflegekammer benötigt, oft mit Apostille und beglaubigter Übersetzung.
Schicken Sie uns Ihr Diplom, Ihr Arbeitszeugnis oder Ihr Führungszeugnis. Ihre fertige Übersetzung liegt vor Ihnen, erst dann überweisen Sie.
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Wir fertigen für Sie beglaubigte Übersetzungen jeglicher Art an. Von Abiturzeugnissen, Bachelor- oder Masterzeugnissen über den Führerschein bis zu Verträgen - unsere vereidigten Übersetzer erledigen jeden Auftrag. Aus unserem Bonner Übersetzungsbüro verschicken wir die fertigen Dokumente deutschlandweit (Köln, Frankfurt, München, Berlin, Hamburg, etc.) und sogar weltweit (USA, Großbritannien, Frankreich, Australien, etc.).
Bei Fragen zu einer Überbeglaubigung, Apostille oder der beglaubigten Übersetzung an sich, können Sie uns jederzeit kontaktieren.