Dänemark gilt als schneller und unkomplizierter Weg zur Ehe, gerade für binationale Paare. Damit Ihr Antrag beim Familieretshuset nicht ins Stocken gerät, brauchen Sie die richtigen Unterlagen: vollständig, aktuell und in der richtigen Sprache. Hier erfahren Sie genau, was Sie vorbereiten müssen und wann eine beglaubigte Übersetzung nötig ist.
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Sie haben vielleicht schon vom deutschen Standesamt gehört, dass die Prüfung Wochen dauert, dass ein Ehefähigkeitszeugnis fehlt oder dass der ausländische Pass Fragen aufwirft. In Dänemark läuft vieles schlanker: Die Dokumentenanforderungen sind vergleichsweise übersichtlich, und die Bearbeitung geht oft schneller als in Deutschland. Genau deshalb entscheiden sich viele deutsch-ausländische Paare für den Weg über die dänische Grenze.
Zuständig für die Prüfung Ihrer Unterlagen ist das Familieretshuset, die dänische Agentur für Familienrecht mit Sitz in Odense. Dort stellen Sie den Antrag auf Eheschließung, und dort werden Ihre Dokumente geprüft. Die eigentliche Trauung findet danach beim kommunalen Standesamt (Kommune) statt, das die Heiratsurkunde ausstellt. Diese Aufteilung ist wichtig zu verstehen: Fragen zu Ihren Dokumenten richten Sie immer an das Familieretshuset, nicht an die Gemeinde.
So einfach der Weg klingt, an einer Stelle wird es ernst: Ihre Personenstandsdokumente müssen für das Familieretshuset lesbar und akzeptiert sein. Dokumente dürfen auf Dänisch, Deutsch oder Englisch vorliegen. Alles andere braucht eine professionelle Übersetzung, oft eine beglaubigte. Fehlt sie oder ist sie fehlerhaft, wackelt Ihr Termin. Genau hier setzen wir an.
Laden Sie ein gut lesbares Foto oder einen Scan Ihrer Geburtsurkunde, Ledigkeitsbescheinigung oder Ihres Scheidungsurteils hoch. Das Original müssen Sie nicht schicken.
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Im Angebot finden Sie einen Button. Ein Klick genügt, und ein vereidigter Übersetzer beginnt sofort mit der Arbeit.
In 3 bis 6 Werktagen liegt Ihre Übersetzung im Postfach: als PDF per E-Mail und das Original mit Stempel und Unterschrift per Post.
Ihre Übersetzung liegt vor Ihnen, erst dann überweisen Sie. Sie haben 14 Tage Zeit, ganz entspannt.
Welche Dokumente Sie vorbereiten müssen, hängt von Ihrer Situation ab: Staatsangehörigkeit, Wohnsitz und Vorgeschichte spielen eine Rolle. Diese vier Fälle decken die häufigsten Konstellationen ab.
Ein Partner aus der EU, einer aus einem Drittstaat. Oft der schnellste Weg zur Ehe, aber Drittstaatendokumente brauchen meist Übersetzung und Apostille.
Sie möchten die lange Prüfung am deutschen Standesamt umgehen. Für das Familieretshuset brauchen Sie trotzdem saubere Personenstandsdokumente.
Sie waren schon verheiratet? Dann müssen Sie nachweisen, dass die frühere Ehe rechtswirksam beendet ist, inklusive Rechtskraftvermerk.
Nach der Trauung brauchen Sie die dänische Heiratsurkunde für Visum, Aufenthaltstitel und das deutsche Standesamt. Oft mit Apostille und Übersetzung.
Die genaue Liste hängt von Ihrem Fall ab, aber diese Dokumente werden am häufigsten verlangt. Prüfen Sie früh, was auf Sie zutrifft, denn viele Bescheinigungen dürfen nur wenige Monate alt sein.
Wichtig ist die Sprache: Alle Dokumente müssen auf Dänisch, Deutsch oder Englisch vorliegen. Liegt eine Urkunde in Arabisch, Russisch, Türkisch oder einer anderen Sprache vor, brauchen Sie eine Übersetzung in eine der akzeptierten Sprachen. Für bestimmte Drittstaatendokumente verlangt Dänemark zusätzlich eine Apostille oder Legalisation. Eine fehlende Legalisation gehört zu den häufigsten Gründen, warum ein Antrag abgelehnt oder verzögert wird. Details zur amtlichen Prüfung finden Sie beim Familieretshuset in seinem deutschsprachigen Merkblatt.
Achten Sie darauf, dass Name und Geburtsdatum in allen Dokumenten gleich geschrieben sind. Abweichende Schreibweisen, etwa bei Übersetzungen aus dem Kyrillischen oder Arabischen, nennt das Familieretshuset ausdrücklich als Problemquelle. Ein vereidigter Übersetzer übernimmt die Schreibweise sauber und einheitlich, so wie es die Behörde verlangt.
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Die meisten beglaubigten Übersetzungen sind in 3 bis 6 Werktagen fertig. Sie erhalten zuerst das PDF per E-Mail, das Original mit Stempel folgt per Post. Planen Sie zusätzlich Zeit für eine mögliche Apostille ein, denn diese stellt die Behörde im Ausstellerstaat aus, nicht wir.
Ein gut lesbares Foto oder ein Scan genügt. Das Original müssen Sie uns nicht schicken. Der Übersetzer vermerkt in der Beglaubigung, dass die Übersetzung von einer Kopie erstellt wurde. Wichtig ist nur: Laden Sie alle Seiten hoch und achten Sie darauf, dass nichts abgeschnitten ist.
Ja. Unsere Übersetzungen werden von vereidigten Übersetzern mit Stempel, Unterschrift und Registrierungsnummer erstellt und in der gesamten EU anerkannt. Das Familieretshuset akzeptiert klar gekennzeichnete Übersetzungen, und deutsche Behörden wie Standesamt und Ausländerbehörde akzeptieren beglaubigte Übersetzungen von vereidigten Übersetzern.
Erst nach Erhalt. Ihre Übersetzung liegt vor Ihnen, dann erst überweisen Sie. Die Rechnung kommt zusammen mit der Übersetzung, und Sie haben 14 Tage Zeit für die Zahlung per Überweisung. Keine Vorkasse, keine Kreditkarte nötig.
Grundsätzlich ja. Eine standesamtliche Eheschließung in Dänemark gilt auch in Deutschland, das Standesamt trägt sie ins Register ein. In der Praxis verlangen deutsche Behörden aber häufig eine Apostille auf der dänischen Heiratsurkunde, bevor sie für Namenserklärung, Einbürgerung oder Familiennachzug genutzt wird. Unser Tipp: Lassen Sie gleich mehrere Originalurkunden ausstellen und eine davon mit Apostille versehen, das spart spätere Wege.
Das Familieretshuset verlangt sie fast immer, oft mit Übersetzung und Apostille bei ausländischen Urkunden.
Der Nachweis, dass Sie ledig sind. Sie darf meist nur wenige Monate alt sein.
Nach einer früheren Ehe unverzichtbar, immer mit Rechtskraftvermerk und passender Übersetzung.
Erst die Übersetzung in den Händen halten, dann bezahlen. Angebot in wenigen Minuten, geliefert in 3 bis 6 Werktagen.
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