Sie sollen Ihre Übersetzung online hochladen, wissen aber nicht, ob eine PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) reicht oder ob die Behörde Papier mit Stempel verlangt? Hier erfahren Sie den Unterschied, die Rechtslage und wie Sie sicher einreichen.
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Eine beglaubigte Übersetzung bestätigt, dass die Übersetzung richtig und vollständig ist. Das darf in Deutschland nur ein öffentlich bestellter oder allgemein beeidigter Übersetzer machen. Der Unterschied liegt nur in der Form, in der diese Bestätigung bei Ihnen ankommt.
Ein Blatt in Ihren Händen: mit sichtbarem Stempel, echter Unterschrift und oft mit der Kopie Ihres Dokuments verbunden. Ideal für die persönliche Vorsprache am Schalter oder wenn eine Behörde das Original per Post verlangt.
Eine PDF-Datei, in der die Übersetzung und der Richtigkeitsvermerk stecken. Die Unterschrift des Übersetzers wird durch eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) ersetzt. Perfekt für den Upload in Behörden- und Hochschulportalen.
Eine QES ist nicht dasselbe wie eine eingescannte Unterschrift in einer PDF. Sie basiert auf einem qualifizierten Zertifikat eines geprüften Vertrauensdiensteanbieters und ist der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt. Eine einfach eingefügte Unterschrift reicht Behörden nicht.
Bei diesem Thema gibt es zwei Ebenen. Die Rechtslage ist klar QES-freundlich. Die tägliche Praxis in den Ämtern hinkt manchmal hinterher. Beides sollten Sie kennen, bevor Sie einreichen.
Nach eIDAS und deutschem Recht ersetzt die qualifizierte elektronische Signatur die handschriftliche Unterschrift. In einzelnen Landesgesetzen ist das für Übersetzungen sogar ausdrücklich geregelt. In Bayern zum Beispiel sieht Art. 62 BayAGGVG vor, dass Unterschrift und Stempel des Übersetzers durch ein elektronisches Dokument mit QES ersetzt werden können. Juristisch ist die digitale Übersetzung damit gleichwertig zur Papierfassung.
Stellen Sie sich vor: Sie laden Ihre saubere QES-PDF hoch, und trotzdem kommt die Nachforderung "bitte Original mit Stempel per Post". Das passiert, weil noch nicht jede Stelle technisch ausgerüstet ist, eine QES zu prüfen. Stadtstaaten und große Städte wie Berlin oder München sind oft schon digital. Kleinere Landkreise, manche Standesämter und Einbürgerungsbehörden bevorzugen weiter Papier. Genau darauf weist auch der Fachartikel zur bestätigten Übersetzung hin.
Fragen Sie vor der Bestellung kurz bei der zuständigen Stelle nach: "Akzeptieren Sie eine beglaubigte Übersetzung als PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur, oder brauchen Sie das Original mit Stempel per Post?" Diese eine Frage erspart Ihnen oft eine zweite Runde. Und falls Sie unsicher sind: Sie können bei uns beide Formen bekommen, die PDF sofort und das Papier per Post.
Laden Sie einen gut lesbaren Scan oder ein Foto Ihres Dokuments hoch, oder schicken Sie es per E-Mail. Das Original müssen Sie nicht einsenden.
Innerhalb weniger Stunden bekommen Sie Ihr persönliches Angebot mit Festpreis. Sagen Sie uns dabei, ob Sie die PDF mit QES, das Papier oder beides brauchen.
Im Angebot finden Sie einen Button. Ein Klick genügt, und der vereidigte Übersetzer legt los. Kein Konto, keine Vorauszahlung.
Sie bekommen die digital signierte PDF per E-Mail. Auf Wunsch kommt das Original mit Stempel zusätzlich per Post. Rechnen Sie mit 3 bis 6 Werktagen.
Die Rechnung liegt der Übersetzung bei. Sie haben 14 Tage Zeit und zahlen bequem per Überweisung. Erst erhalten, dann bezahlen.
Immer mehr Verfahren laufen papierlos über Online-Portale. In diesen Situationen ist eine digitale beglaubigte Übersetzung mit QES besonders praktisch, weil kein Postweg mehr nötig ist.
Viele Bewerbungsportale verlangen Zeugnisse als digital beglaubigte PDF, weil der ganze Prozess online läuft.
Kammern und Anerkennungsstellen arbeiten zunehmend mit eGovernment-Portalen und akzeptieren QES-Übersetzungen.
Manche Ausländerbehörden akzeptieren im Portal gescannte Papierübersetzungen, andere ausdrücklich QES-PDFs.
Notare und Registergerichte haben klare technische Vorgaben zu Format und Signatur, QES ist hier anerkannt.
Bevor Sie eine PDF hochladen, sollten Sie sicher sein, dass wirklich eine QES drin steckt und nicht nur ein eingefügtes Unterschriftsbild. Eine echte QES stammt von einem qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter und lässt sich in gängigen PDF-Programmen prüfen. Mehr zum rechtlichen Hintergrund finden Sie beim Fachbeitrag zur qualifizierten elektronischen Signatur.
Wenn eine Behörde Zweifel hat, hilft oft ein Screenshot des gültigen Signaturstatus. Und wenn die Stelle die QES gar nicht prüfen kann: Fragen Sie uns nach einer zusätzlichen Papierfassung mit Stempel. Meistens läuft alles glatt, aber falls doch etwas ist, sind wir für Sie da.
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Bei Standardurkunden rechnen Sie mit 3 bis 6 Werktagen. Der große Vorteil der digitalen Beglaubigung: Sie erhalten die fertige PDF mit QES direkt per E-Mail, ganz ohne Postweg. Planen Sie trotzdem einen Puffer für die Prüfung durch die Behörde oder das Portal ein, besonders wenn eine Frist drückt.
Für die Übersetzung genügt ein gut lesbarer Scan oder ein Foto. Das Original müssen Sie uns nicht einsenden. Wichtig ist nur, dass alle Inhalte klar erkennbar sind. Beachten Sie aber: Die Behörde kann später das Original oder eine beglaubigte Kopie der Grundurkunde verlangen, teils mit Apostille. Die Übersetzung bestätigt nur die Übereinstimmung mit der vorgelegten Vorlage.
Juristisch ja: Die QES ist der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt, und in einzelnen Landesgesetzen sind QES-Übersetzungen ausdrücklich zugelassen. In der Praxis hängt die Akzeptanz aber von der Behörde und ihrer technischen Ausstattung ab. Manche verlangen weiter Papier, andere nur noch digitale Dokumente. Klären Sie das am besten vorab kurz mit der zuständigen Stelle.
Erst nach Erhalt. Die Rechnung liegt Ihrer Übersetzung bei, und Sie haben 14 Tage Zeit für die Überweisung. Sie sehen also zuerst Ihre fertige Übersetzung und zahlen erst danach. Eine Vorauszahlung gibt es bei uns nicht.
Eine QES ist nicht einfach eine eingescannte Unterschrift. Sie basiert auf einem qualifizierten Zertifikat und lässt sich in Programmen wie Adobe Reader prüfen. Beim Öffnen zeigt die Software den Signaturstatus an, etwa "gültige zertifizierte Signatur", zusammen mit Name des Signierenden, Zeitpunkt und Zertifizierungsstelle. Prüfen Sie, ob der Name des beeidigten Übersetzers erscheint und der Status "gültig" lautet.
Die häufigste Zielsprache für Zeugnisse, Urkunden und Bewerbungsunterlagen im Online-Verfahren.
Oft gefragt bei Einwanderung und Anerkennungsverfahren aus Spanien und Lateinamerika.
Häufig benötigt bei Aufenthaltstiteln und Familiennachzug über die Ausländerbehörde.
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