Sie haben Ihren Schulabschluss im Ausland gemacht und wollen in Deutschland eine Ausbildung beginnen? Für Betrieb, Berufsschule und Anerkennungsstelle brauchen Sie meist eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Zeugnisse. Wir liefern sie in vielen Sprachen, mit Stempel und Unterschrift, anerkannt in der gesamten EU.
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Der Ausbildungsstart ist meist der 1. August oder 1. September. Das klingt weit weg, aber die Anerkennung Ihres Schulabschlusses kann mehrere Wochen bis Monate dauern. Planen Sie deshalb rückwärts. Hier ist Ihr Zeitplan im Überblick.
Finden Sie heraus, welche Zeugnisanerkennungsstelle Ihres Bundeslandes zuständig ist. Das ist immer das Land, in dem Ihre Berufsschule oder Ihr Wohnort liegt. Der Finder von Anerkennung in Deutschland hilft Ihnen dabei.
Lassen Sie Ihr Schulzeugnis und Ihren Abschluss beglaubigt ins Deutsche übersetzen. Behörden und Anerkennungsstellen akzeptieren nur Übersetzungen von in Deutschland vereidigten Übersetzern. Ein Foto oder Scan genügt uns dafür.
Reichen Sie den Antrag bei der Zeugnisanerkennungsstelle ein, zusammen mit den beglaubigten Übersetzungen. Beantragen Sie das mindestens 3 bis 6 Monate vor Ausbildungsbeginn, damit die Bearbeitungszeit reicht.
Bewerben Sie sich parallel bei Betrieben oder Fachschulen. Legen Sie Ihre übersetzten Zeugnisse und einen deutschen Lebenslauf bei. Viele Betriebe nehmen Sie schon mit übersetztem Zeugnis, auch bevor die Anerkennung endgültig da ist.
Mit Ausbildungsvertrag und anerkanntem Abschluss melden Sie sich an der Berufsschule (in manchen Ländern Berufskolleg oder berufsbildende Schule) an.
Kommen Sie aus einem Drittstaat, brauchen Sie für die Ausländerbehörde oder Botschaft den Nachweis Ihres Ausbildungsplatzes, Ihres Schulabschlusses und Ihrer Sprachkenntnisse.
Viele geraten in ein Henne-Ei-Problem: Der Betrieb will die Anerkennung sehen, die Anerkennungsstelle will einen konkreten Ausbildungsplatz. Sprechen Sie offen mit beiden Seiten. Oft reicht für den ersten Schritt eine beglaubigte Übersetzung Ihres Zeugnisses, damit alle Ihren Abschluss einordnen können.
Ob duale oder schulische Ausbildung, Studienwechsel oder Neustart in Deutschland: Ihre Schulzeugnisse müssen fast immer beglaubigt übersetzt werden, damit Betriebe, Fachschulen und Behörden Ihren Abschluss bewerten können. Diese vier Fälle sehen wir am häufigsten.
Für Ausbildungsvertrag und Berufsschule verlangen Betrieb und Kammer meist eine beglaubigte Übersetzung Ihres Schulabschlusses.
Fachschulen setzen einen anerkannten mittleren Schulabschluss voraus. Dafür brauchen Sie Ihr übersetztes und anerkanntes Zeugnis der mittleren Reife.
Sie brechen ein Studium ab und steigen auf eine Ausbildung um? Dann müssen Sie Ihren Sekundarschulabschluss und ggf. Studienzeiten übersetzen und einordnen lassen.
Sind Ihre Zeugnisse unvollständig oder schwer einzuordnen? Eine anerkennungsfähige, beglaubigt übersetzte Dokumentation Ihres Schulwegs hilft Agentur für Arbeit, Schule und Betrieb bei der Entscheidung.
Deutsche Schulabschlüsse sind stark gestaffelt: Hauptschulabschluss, mittlerer Schulabschluss (auch Mittlere Reife, Realschulabschluss oder Fachoberschulreife genannt) und Hochschulreife. Ein ausländischer Abschluss entspricht nicht automatisch einer dieser Stufen. Deshalb prüft die Zeugnisanerkennungsstelle, welchem deutschen Abschluss Ihr Zeugnis gleichgestellt wird.
Bewertet werden zum Beispiel die Dauer Ihrer Schulzeit, die belegten Fächer, Ihre Noten und das Abschlussniveau. Ein junger Mensch aus der Ukraine oder der Türkei mit 10 oder 11 Schuljahren wird individuell eingestuft, oft als dem mittleren Schulabschluss gleichwertig. Die genaue Einordnung trifft die zuständige Stelle des Bundeslandes, in dem Sie Ihre Ausbildung beginnen.
Für viele schulische Ausbildungen wie Pflegefachfrau, Pflegefachmann oder Erzieher ist die anerkannte mittlere Reife Mindestvoraussetzung. Ihr Zeugnis der mittleren Schulreife müssen Sie dafür beglaubigt übersetzen lassen. Grundlagen zur Anerkennung im Schulbereich finden Sie bei der Kultusministerkonferenz (KMK).
Über die Einstufung in eine bestimmte Schullaufbahn entscheidet die Schulleitung in Abstimmung mit der Schulbehörde, besonders wenn noch Schulpflicht besteht. Die Gleichstellung mit einem deutschen Abschluss für berufliche Zwecke übernimmt dagegen die Zeugnisanerkennungsstelle.
Für Ihre beglaubigte Übersetzung reicht ein gut lesbares Foto oder ein Scan. Das Original müssen Sie uns nicht schicken. Damit Ihre Anerkennung reibungslos läuft, sollten Sie an folgende Dokumente denken.
Ein häufiger Fehler: Man reicht nur das Abschlusszeugnis ein und vergisst die Fächerübersicht oder die Jahreszeugnisse. Das führt zu Nachforderungen und kostet wertvolle Wochen. Fragen Sie im Merkblatt Ihrer Anerkennungsstelle nach, ob eine Apostille oder Legalisation Ihres Herkunftslandes nötig ist. Diese ist je nach Land Pflicht.
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In der Regel liegt Ihre Übersetzung in 3 bis 6 Werktagen bei Ihnen. Sie erhalten sie zuerst als PDF per E-Mail und danach das Original mit Stempel und Unterschrift per Post. Denken Sie daran: Die Anerkennung bei der Zeugnisanerkennungsstelle dauert zusätzlich mehrere Wochen bis Monate. Starten Sie deshalb früh, am besten 3 bis 6 Monate vor Ausbildungsbeginn.
Für die Übersetzung genügt uns ein gut lesbarer Scan oder ein Foto vom Handy. Das Original müssen Sie uns nicht einsenden. Für die endgültige Anerkennung verlangen viele Zeugnisanerkennungsstellen jedoch amtlich beglaubigte Kopien Ihrer Originale plus die beglaubigte Übersetzung. Je nach Herkunftsland kann zusätzlich eine Apostille oder Legalisation Pflicht sein.
Ja. Unsere beglaubigten Übersetzungen werden von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer erstellt, mit Stempel, Unterschrift und Registrierungsnummer. Genau so, wie es Zeugnisanerkennungsstellen, Berufsschulen, die Agentur für Arbeit und Ausländerbehörden verlangen. Sie sind in der gesamten EU anerkannt.
Erst wenn Ihre Übersetzung bei Ihnen liegt. Sie erhalten die Rechnung zusammen mit der Übersetzung und haben 14 Tage Zeit, per Überweisung zu zahlen. Keine Vorauszahlung, keine Kreditkarte. Erst erhalten, dann bezahlen.
Rechtlich ist für die duale Ausbildung kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben, wie Make it in Germany bestätigt. In der Praxis verlangen viele Betriebe aber mindestens den Hauptschulabschluss, oft die mittlere Reife, besonders in kaufmännischen und technischen Berufen. Für schulische Berufe wie Pflege oder Erzieher und für das Visum aus Drittstaaten ist ein anerkannter Abschluss meist Pflicht.
Das zentrale Dokument jeder Ausbildungsbewerbung. Beglaubigt übersetzt, damit Betriebe und Anerkennungsstellen Ihren Abschluss bewerten können.
Wichtig, wenn Ihr Abschluss dem deutschen Realschulabschluss entspricht und Sie ihn für schulische oder anspruchsvollere Ausbildungen nachweisen müssen.
Gehört bei jeder Ausbildungsbewerbung dazu und wird bei ausländischen Qualifikationen oft in deutscher Version verlangt.
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