Sie haben einen Arbeitsvertrag in der Tasche und wollen endlich als Pflegefachkraft durchstarten. Bevor Sie loslegen dürfen, prüft eine deutsche Behörde Ihre ausländische Ausbildung. Dafür brauchen Sie Ihre Zeugnisse und Nachweise in beglaubigter deutscher Übersetzung. Wir übersetzen genau das, was die Anerkennungsstelle verlangt.
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Der Beruf „Pflegefachfrau“ oder „Pflegefachmann“ ist in Deutschland ein reglementierter Beruf. Das heißt: Sie dürfen dauerhaft nur dann als Pflegefachkraft arbeiten, wenn Ihre im Ausland erworbene Qualifikation offiziell anerkannt ist. Ohne diese Anerkennung können Sie zwar oft als Pflegehelfer starten, aber nicht als vollwertige Fachkraft eingesetzt und bezahlt werden.
Das Verfahren beginnt mit einem Antrag auf eine sogenannte Gleichwertigkeitsprüfung. Die zuständige Behörde vergleicht Ihre Ausbildung mit der deutschen Pflegeausbildung. Ist alles gleichwertig, erhalten Sie die volle Anerkennung. Gibt es Unterschiede, folgen oft eine Anpassungsqualifizierung oder eine Kenntnisprüfung. Welche Unterlagen dafür nötig sind und welche Stelle in Ihrem Bundesland zuständig ist, finden Sie über das offizielle Portal Anerkennung in Deutschland.
Wichtig zu wissen: Fast alle fremdsprachigen Dokumente müssen der Behörde in deutscher Sprache vorliegen. Verlangt werden dabei in der Regel Übersetzungen von in Deutschland vereidigten Übersetzern, also beglaubigte Übersetzungen. Genau hier kommen wir ins Spiel.
Pflegefachkräfte werden in Deutschland dringend gesucht. Trotzdem entscheidet die Anerkennung darüber, ob Sie als Fachkraft arbeiten dürfen, ob Ihr Visum bewilligt wird und wie viel Sie verdienen. Ohne anerkannte Qualifikation bleibt oft nur die Tätigkeit als Pflegehelfer, mit deutlich geringerem Gehalt.
Für Fachkräfte aus einem Drittstaat hängen drei Dinge eng zusammen: die Anerkennung Ihrer Qualifikation, das Visum und Ihr Arbeitsvertrag. Das sind drei getrennte Verfahren bei unterschiedlichen Stellen, die sich aber gegenseitig beeinflussen. Für das Visum zur Arbeitsaufnahme brauchen Sie oft schon eine Anerkennung oder zumindest eine Vorabzustimmung der Anerkennungsstelle. Einen guten Überblick über die Anforderungen für Pflegepersonal bietet das Portal Make it in Germany.
Stellen Sie sich vor: Ihr Arbeitgeber wartet auf Sie, die Station ist unterbesetzt, und die Botschaft setzt eine Frist. Genau in diesem Moment darf kein Dokument fehlen oder falsch übersetzt sein. Eine saubere, beglaubigte Übersetzung ist deshalb kein Nebenschritt, sondern der Schlüssel für Ihren Start.
Laden Sie ein gut lesbares Foto oder einen Scan Ihres Diploms, Zeugnisses oder Gesundheitszeugnisses hoch. Das Original müssen Sie nicht einsenden, ein Scan genügt.
Sie bekommen innerhalb weniger Stunden ein persönliches Angebot per E-Mail. Mit festem Preis, ohne versteckte Kosten.
Im Angebot finden Sie einen Button zur Bestätigung. Ein Klick genügt, und ein vereidigter Übersetzer beginnt mit der Arbeit.
Sie erhalten Ihre beglaubigte Übersetzung als PDF per E-Mail und das Original mit Stempel per Post. In 3 bis 6 Werktagen.
Die Übersetzung liegt vor Ihnen. Erst dann überweisen Sie, mit 14 Tagen Zeit und ganz bequem per Überweisung.
Pflegekräfte kommen aus ganz unterschiedlichen Ländern und Lebenslagen zu uns, von den Philippinen über Indonesien und Nepal bis nach Kroatien und Bulgarien. Diese vier Situationen begegnen uns am häufigsten.
Für das Visum zur Arbeitsaufnahme brauchen Sie Ihre Ausbildungsnachweise in beglaubigter Übersetzung, oft schon vor der Einreise.
Sie arbeiten schon in Deutschland als Pflegehelfer und wollen als Fachkraft eingesetzt und bezahlt werden.
Für Leitungs- oder Studienprogramme wie die Pflegedienstleitung verlangen Hochschulen einen anerkannten Pflegeabschluss.
Für eine langfristige Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft brauchen Sie den formellen Anerkennungsbescheid und passende Nachweise.
Welche Dokumente die Anerkennungsstelle genau verlangt, hängt von Ihrem Bundesland und Ihrem Herkunftsland ab. Für die häufigsten Verfahren übersetzen wir vor allem diese Nachweise:
Ein häufiger Grund für Verzögerungen: Die Fächer- und Stundenübersicht fehlt oder ist unvollständig. Behörden verlangen außerdem meist eine amtlich beglaubigte Kopie Ihrer Originalurkunde plus die beglaubigte Übersetzung, nicht das echte Original. Fragen Sie vor der Antragstellung bei Ihrer Anerkennungsstelle nach, welche Form genau verlangt wird.
Antwort innerhalb weniger Stunden
Ihre beglaubigte Übersetzung ist in der Regel in 3 bis 6 Werktagen fertig. Das PDF kommt per E-Mail, das Original mit Stempel per Post. Das Anerkennungsverfahren bei der Behörde selbst dauert bei vollständigen Unterlagen meist bis zu drei Monate, in der Praxis oft drei bis sechs Monate. Beantragen Sie deshalb früh, bevor Sie feste Einreise- oder Arbeitstermine setzen.
Für die Übersetzung reicht uns ein gut lesbarer Scan oder ein Foto per Handy. Das Original müssen Sie uns nicht schicken. Für die Anerkennung selbst verlangen viele Behörden später eine amtlich beglaubigte Kopie Ihrer Originalurkunde plus die beglaubigte Übersetzung. Fragen Sie bei Ihrer Anerkennungsstelle nach, ob eine digitale Einreichung möglich ist.
Die Anerkennung erfolgt nach Bundesrecht, wird aber durch eine Landesbehörde ausgesprochen. Bei positiver Anerkennung haben Sie grundsätzlich die gleichen Berufsrechte wie eine Person mit deutschem Abschluss und können bundesweit als Pflegefachkraft arbeiten. In einigen Bundesländern gibt es Pflegekammern mit zusätzlicher Registrierungspflicht. Unsere beglaubigten Übersetzungen werden von allen deutschen Behörden akzeptiert.
Erst erhalten, dann bezahlen. Ihre fertige Übersetzung liegt vor Ihnen, bevor Sie überweisen. Sie haben danach 14 Tage Zeit und zahlen bequem per Überweisung. Eine Vorauszahlung ist nicht nötig.
Viele Anerkennungsstellen verlangen Übersetzungen von in Deutschland vereidigten Übersetzern. Übersetzungen aus dem Ausland werden nicht immer akzeptiert. Eine in Deutschland angefertigte beglaubigte Übersetzung hat eine hohe Akzeptanz und lässt sich mehrfach nutzen, etwa bei Botschaft, Anerkennungsstelle und Arbeitgeber. Klären Sie vorab bei Ihrer Behörde, welche Form verlangt wird.
Das zentrale Dokument für die Anerkennung Ihrer Pflegeausbildung, fast immer in beglaubigter Übersetzung gefragt.
Weist Fächer und Stunden Ihrer Pflegeausbildung nach, oft entscheidend für die Gleichwertigkeitsprüfung.
Für Visum und Aufenthaltstitel häufig verlangt, gemeinsam mit Ihren Anerkennungsunterlagen.
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