Können Sie meinen bereits übersetzten Text beglaubigen?


Leider können vereidigte Übersetzer Ihre vorab selbst übersetzten Texte nicht beglaubigen. Ein Übersetzer ist nicht befugt, ein von einem Dritten übersetztes Dokument zu beglaubigen. Je nachdem lassen sich die bereits übersetzten Texte bei der Preiskalkulation für Ihre beglaubigte Übersetzung jedoch berücksichtigen. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.


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Unser Übersetzungsbüro Bonn/Köln bietet Ihnen beglaubigte Übersetzungen und Fachübersetzungen jeglicher Art (z.B. Abiturzeugnisse, Diplomen, Urkunden, Notenübersichten, Führerscheine und polizeiliche Führungszeugnisse) und Sprachen (Englisch, Französisch, Spanisch, PortugiesischTürkisch u.v.m.) - Günstig, schnell und professionell.

 

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