Schnellübersicht
- Beglaubigte Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde für weltweite Anerkennung
- Maximale Sicherheit: Bezahlen Sie erst nach Erhalt Ihrer beglaubigten Übersetzung
- Erstellung durch ermächtigte Übersetzer – behördlich anerkannt
- Über 50 Sprachen verfügbar
- Express-Service innerhalb von 24 Stunden möglich
- Inklusive digitaler Vorabversion als PDF
Benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde für Behörden, Auswanderung oder internationale Angelegenheiten? Unser Sprachendienst bietet Ihnen professionelle Übersetzungen zu günstigen Festpreisen – vom Deutschen in über 50 Fremdsprachen und umgekehrt.
Eine beglaubigte Übersetzung Ihrer ausländischen oder deutschen Geburtsurkunde ist ein entscheidender Schritt bei vielen behördlichen Vorgängen, sei es bei der Beantragung von Ausweisdokumenten, für die Eheschließung im Ausland oder bei einem Umzug ins Ausland.
Unsere staatlich ermächtigten Übersetzer sorgen dafür, dass Ihre Geburtsurkunde präzise übersetzt wird – in Sprachen wie Englisch, Französisch, Spanisch, Russisch, Arabisch, Türkisch und viele weitere.
So einfach geht's: Ihre Geburtsurkunde übersetzen lassen
Dokument übermitteln
Senden Sie uns Ihre Geburtsurkunde per E-Mail, über unser Kontaktformular oder laden Sie sie direkt über unsere Website hoch. Für die Übersetzung genügt ein gut lesbarer Scan oder Foto.
Angebot erhalten
Innerhalb weniger Stunden (werktags) erhalten Sie von uns ein transparentes Angebot mit allen Informationen zu Preis und Bearbeitungsdauer. Bei Fragen beraten wir Sie gerne.
Auftrag bestätigen
Nach Ihrer Zustimmung beginnen unsere ermächtigten Übersetzer sofort mit der fachgerechten Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde. Die Beglaubigung erfolgt mit Stempel und Unterschrift.
Übersetzung erhalten
Sie erhalten Ihre fertige beglaubigte Übersetzung per Post und vorab als digitale Version per E-Mail. Standardbearbeitungszeit: 3-5 Werktage. Express: innerhalb von 24 Stunden.
Bezahlung nach Erhalt
Erst wenn Sie Ihre Übersetzung erhalten haben, bezahlen Sie bequem per Überweisung. Kein Risiko, keine Vorauszahlung – Sie zahlen erst, wenn Sie zufrieden sind.
Für diese Anlässe brauchen Sie die Geburtsurkunde
Vergleich: Einfache vs. Beglaubigte Übersetzung
Je nach Verwendungszweck reicht eine einfache Übersetzung nicht aus. Hier sehen Sie die Unterschiede auf einen Blick:
| Kriterium | Einfache Übersetzung | Beglaubigte Übersetzung |
|---|---|---|
| Zweck | Privatgebrauch, Orientierung | Offizielle Verwendung bei Behörden, Gerichten & Institutionen |
| Gültigkeit | Nicht rechtskonform | Rechtsgültig durch Stempel, Unterschrift & Beglaubigungsvermerk |
| Übersetzer | Jede sprachkundige Person | Vereidigte, staatlich geprüfte Übersetzer |
| Verwendung im Ausland | In der Regel nicht akzeptiert | International anerkannt (ggf. mit Apostille) |
Internationale Anforderungen
Apostille für internationale Anerkennung
Für viele Länder, die dem Haager Übereinkommen angehören (z.B. USA, Großbritannien, Spanien), ist zusätzlich zur beglaubigten Übersetzung eine Apostille erforderlich.
Die Apostille wird in Deutschland vom zuständigen Landesgericht oder der Bezirksregierung ausgestellt.
Legalisation für Nicht-Haager-Staaten
Für Länder, die nicht dem Haager Übereinkommen angehören, ist statt der Apostille eine Legalisation durch die Botschaft des Ziellandes erforderlich.
Der Legalisierungsprozess ist oft mehrstufig und umfasst zunächst eine Vorbeglaubigung durch deutsche Behörden.
Häufige Fragen zur Geburtsurkunde
Die Standardbearbeitungszeit für die beglaubigte Übersetzung einer Geburtsurkunde beträgt 3-5 Werktage nach Auftragsbestätigung. Bei dringendem Bedarf bieten wir einen Express-Service an, bei dem die Übersetzung innerhalb von 24 Stunden fertiggestellt werden kann.
Für die Erstellung der beglaubigten Übersetzung reicht in der Regel ein gut lesbarer Scan oder eine hochwertige Fotokopie Ihrer Geburtsurkunde aus. Der Übersetzer vermerkt in der Beglaubigungsformel, dass die Übersetzung anhand einer elektronischen Kopie erstellt wurde.
Eine beglaubigte Übersetzung einer Geburtsurkunde hat in Deutschland grundsätzlich keine gesetzliche Gültigkeitsdauer. Die Gültigkeit ist an das Originaldokument gekoppelt, das in der Regel unbegrenzt gültig ist. Dennoch können bestimmte Behörden interne Fristen festlegen (häufig 3-6 Monate).
Erst nach Erhalt Ihrer Übersetzung. Sie erhalten eine Rechnung mit 14 Tagen Zahlungsziel, die Sie bequem per Überweisung begleichen können. Keine Vorauszahlung, kein Risiko.
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