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Warum sind die kyrillischen Namen in meiner Übersetzung nicht im gleichen Format wie im Ursprungsdokument?


Bei der Erstellung beglaubigter Übersetzungen von Dokumenten in kyrillischer Schrift ins Deutsche ist eine normgerechte Umschrift der Namen ins lateinische Alphabet erforderlich. Unsere beeidigten Übersetzer verwenden hierfür die internationale Norm ISO 9:1995. Diese gewährleistet eine exakte und einheitliche Transliteration jedes einzelnen kyrillischen Zeichens, unabhängig von der tatsächlichen Aussprache.

Daher kann die Schreibweise in der Übersetzung von der im Ursprungsdokument oder von der in Ausweisdokumenten verwendeten Form abweichen. Besonders bei Reisepässen erfolgt die Umschrift häufig nach lautbezogenen Kriterien, die sich je nach Ausstellungsland unterscheiden. Im Gegensatz dazu ist ISO 9:1995 eine wissenschaftlich fundierte Transliteration, die für amtliche beglaubigte Übersetzungen in Deutschland oft vorgeschrieben ist.

Einige Beispiele veranschaulichen die Unterschiede:

  • Алексей Иванов → Aleksej Ivanov (ISO 9) vs. Alexey Ivanov (Reisepass)
  • Юлия Петрова → Ûlija Petrova (ISO 9) vs. Yulia Petrova (Reisepass)
  • Дмитрий Соколов → Dmitrij Sokolov (ISO 9) vs. Dmitry Sokolov (Reisepass)

Wichtig: Sollte Ihr Name bereits in offiziellen Dokumenten in einer bestimmten lateinischen Schreibweise erscheinen (z. B. im Reisepass), teilen Sie uns dies bitte unbedingt mit. Wir berücksichtigen diese Form gerne in der Übersetzung, sofern dies im Rahmen der Anforderungen möglich ist, um eventuelle Unstimmigkeiten bei der Vorlage bei Behörden zu vermeiden.


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