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Sperrkonto und Finanzierungsnachweis: So klappt Ihr Visum zum Wintersemester

Für Ihr Studentenvisum müssen Sie nachweisen, dass Ihr Lebensunterhalt gesichert ist. Meist geht das über ein Sperrkonto, ein Stipendium oder eine Verpflichtungserklärung. Wir übersetzen Ihre Kontoauszüge, Bankbestätigungen und Stipendienbescheide beglaubigt, damit die Botschaft sie ohne Rückfragen akzeptiert.

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Was ist ein Finanzierungsnachweis und wozu das Sperrkonto?

Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land zum Studium nach Deutschland kommen, verlangt die deutsche Botschaft einen Finanzierungsnachweis. Damit zeigen Sie, dass Sie sich Ihren Lebensunterhalt für das erste Studienjahr leisten können. Der aktuelle Orientierungswert liegt bei 992 Euro pro Monat, also 11.904 Euro für ein Jahr (Stand Ende 2024). Dieser Betrag kann sich jährlich ändern, prüfen Sie ihn daher immer beim Auswärtigen Amt.

Ein Sperrkonto ist der häufigste Weg, diesen Nachweis zu erbringen. Sie zahlen den gesamten Jahresbetrag auf ein deutsches Konto ein. Danach dürfen Sie monatlich nur einen festgelegten Teil abheben, zum Beispiel 992 Euro. So sieht die Behörde: Das Geld ist da, und es reicht für ein ganzes Jahr.

Es gibt aber auch andere anerkannte Wege. Laut Make it in Germany zählen dazu:

  • Ein Sperrkonto bei einer deutschen Bank oder einem zugelassenen Anbieter
  • Eine Verpflichtungserklärung nach den Paragrafen 66 bis 68 AufenthG durch eine Person in Deutschland
  • Ein Stipendium einer anerkannten Institution wie dem DAAD, einer Stiftung oder Ihrer Hochschule
  • Ein Nachweis über Einkommen und Vermögen Ihrer Eltern oder eine Bankbürgschaft

Bei fast allen diesen Wegen gilt: Stammen Ihre Unterlagen nicht aus Deutschland und sind nicht auf Deutsch oder Englisch, brauchen Sie eine beglaubigte Übersetzung. Sonst kann der Sachbearbeiter Ihre Dokumente nicht prüfen.

Ihr Weg zur beglaubigten Übersetzung

Der Zeitdruck vor dem Wintersemester ist real. Deshalb halten wir den Ablauf einfach. Foto machen, hochladen, fertig. Alles vom Sofa aus.

1

Dokument einsenden

Laden Sie ein gut lesbares Foto oder einen Scan Ihres Kontoauszugs, Ihrer Bankbestätigung oder Ihres Stipendienbescheids hoch. Das Original brauchen Sie nicht einzuschicken.

2

Angebot erhalten

Innerhalb weniger Stunden bekommen Sie Ihr persönliches Angebot per E-Mail. Mit einem transparenten Festpreis, ohne versteckte Kosten.

3

Mit einem Klick bestätigen

Im Angebot finden Sie einen Button zur Bestätigung. Ein Klick genügt, und der vereidigte Übersetzer beginnt sofort.

4

Übersetzung erhalten

Sie bekommen Ihre beglaubigte Übersetzung als PDF per E-Mail und das Original per Post. In 3 bis 6 Werktagen.

5

In Ruhe bezahlen

Die Rechnung liegt der Übersetzung bei. Sie haben 14 Tage Zeit und zahlen bequem per Überweisung.

Typische Anwendungsfälle

Ob Visum, Aufenthaltserlaubnis oder Chancenkarte: Fast immer prüft eine Behörde Ihre Finanzunterlagen. Hier sind die vier häufigsten Situationen, in denen unsere Kunden beglaubigte Übersetzungen brauchen.

Studentenvisum zum Wintersemester

Für das nationale Visum zum Studium weisen Sie Ihren gesicherten Lebensunterhalt nach, meist über ein Sperrkonto oder ein Stipendium.

  • Kontoauszug
  • Bankbestätigung über das Sperrkonto
  • Stipendienbescheid

Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis

Nach der Einreise wandelt die Ausländerbehörde Ihr Visum in eine Aufenthaltserlaubnis um. Dafür brauchen Sie einen aktuellen Finanzierungsnachweis.

Chancenkarte und Jobsuche

Auch für die Chancenkarte oder ein Visum zur Arbeitssuche müssen Sie die Sicherung Ihres Lebensunterhalts belegen.

  • Kontoauszug
  • Verpflichtungserklärung
  • Bankdokumente zum Sperrkonto

Stipendium als Nachweis

Mit einem Stipendium belegen Sie Ihre Finanzierung über den Stipendienbescheid. Deckt es nicht alles ab, brauchen Sie zusätzliche Nachweise.

  • Stipendienbescheid
  • Kontoauszug
  • Ergänzende Bankgarantie

Welche Finanzunterlagen müssen übersetzt werden?

Deutsche Behörden arbeiten sehr genau mit Dokumenten. Exakte Beträge, gültige Daten und die richtige Sprache zählen. Ein kleiner Formfehler kann Ihren Antrag verzögern. Diese Unterlagen brauchen häufig eine beglaubigte Übersetzung, wenn sie nicht auf Deutsch oder Englisch vorliegen:

  • Kontoauszüge aus Ihrem Heimatland, idealerweise gestempelt und unterschrieben, meist der letzten 3 bis 6 Monate
  • Bankbestätigung über die Einzahlung auf das Sperrkonto
  • Stipendienbescheid mit Angabe von Laufzeit und Betrag pro Monat
  • Einkommens- und Vermögensnachweise Ihrer Eltern oder ein Sponsoring-Schreiben
  • Bankbürgschaften oder Bankgarantien

Für die Sprachkombination haben wir passende Seiten, zum Beispiel für die Übersetzung Ihrer Bankunterlagen ins Ukrainische oder aus dem Russischen. Viele Behörden akzeptieren auch Englisch, laut Make it in Germany.

Gut zu wissen

Das Sperrkonto selbst wird oft elektronisch von der deutschen Bank bestätigt und muss nicht übersetzt werden. Aber Ihre ausländischen Kontoauszüge und Stipendienbescheide sehr wohl. Beginnen Sie mindestens 6 bis 8 Wochen vor Einreise mit der Vorbereitung, denn die Botschaften sind zwischen Juli und September besonders ausgelastet. Beachten Sie außerdem immer das Merkblatt Ihrer zuständigen Botschaft und die Hinweise Ihrer lokalen Ausländerbehörde.

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Ihre Fragen, unsere Antworten

Wie lange dauert die beglaubigte Übersetzung meiner Finanzunterlagen?

Die meisten Übersetzungen sind in 3 bis 6 Werktagen fertig. Sie erhalten das PDF per E-Mail, das Original folgt per Post. Planen Sie besonders vor dem Wintersemester frühzeitig, denn dann ist bei Botschaften und Anbietern viel los. Wir empfehlen, mindestens 6 bis 8 Wochen vor Einreise anzufangen.

Reicht ein Scan meines Kontoauszugs oder brauche ich das Original?

Für die Übersetzung genügt uns ein gut lesbarer Scan oder ein Foto. Das Original müssen Sie uns nicht schicken. Für den Termin bei der Botschaft oder Ausländerbehörde selbst sollten Sie aber häufig Originale plus Kopien dabeihaben. Viele Merkblätter verlangen die Vorlage im Original oder als beglaubigte Kopie, orientieren Sie sich an der Vorgabe Ihrer zuständigen Stelle.

Werden Ihre Übersetzungen von Botschaft und Ausländerbehörde anerkannt?

Unsere Übersetzungen werden von einem vereidigten Übersetzer erstellt und mit Stempel, Unterschrift und Registrierungsnummer versehen. So werden sie von der Ausländerbehörde, den deutschen Auslandsvertretungen und anderen Behörden akzeptiert. Einzelne Behörden können zusätzliche Nachweise verlangen, prüfen Sie daher immer das Merkblatt Ihrer zuständigen Stelle.

Wann muss ich für die Übersetzung bezahlen?

Erst erhalten Sie Ihre Übersetzung, dann bezahlen Sie. Die Rechnung liegt der Lieferung bei, und Sie haben 14 Tage Zeit für die Überweisung. Eine Vorauszahlung ist nicht nötig, und eine Kreditkarte brauchen Sie auch nicht.

Wie viel Geld muss auf das Sperrkonto und welche Kosten kommen dazu?

Der aktuelle Referenzbetrag liegt bei 992 Euro pro Monat, also 11.904 Euro für das erste Studienjahr (Stand Ende 2024). Der Betrag kann sich jährlich ändern, prüfen Sie ihn beim Auswärtigen Amt oder beim DAAD. Studiengebühren und Semesterbeiträge sind zusätzlich zu bezahlen. Auch Gebühren für die Kontoeröffnung und Überweisung kommen obendrauf und werden nicht auf den Mindestbetrag angerechnet.

Oft zusammen benötigt

Kontoauszug

Der wichtigste Beleg für Ihr Guthaben, oft für Visum und Aufenthaltserlaubnis verlangt.

Arbeitsvertrag

Relevant, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt über Einkommen aus einem Job nachweisen.

Visum und Aufenthalt

Der große Überblick über alle Dokumente rund um Visum und Aufenthaltstitel.

Daniel Reyes
Verfasst von
Daniel Reyes
Embassy Translations | Juli 2026
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