Gerichtlich vereidigter Übersetzer


Ein gerichtlich vereidigter Übersetzer wird in Deutschland nur „vereidigter Übersetzer“ bzw. „vereidigte Übersetzerin“ genannt. Dennoch sind diese Übersetzer von einem deutschen Gericht vereidigt und dadurch befugt, beglaubigte Übersetzungen zu erstellen. Ein Übersetzer ist dabei für jeweils eine oder mehrere Sprachkombinationen vereidigt, sodass sichergestellt ist, dass die Übersetzungen von guter Qualität sind und keine Fehler entstehen. Da Übersetzer teilweise auch mehrere Sprachen sprechen, können Sie sich auch für mehrere Sprachen vereidigen lassen (z.B. für die Sprachkombinationen Deutsch-Englisch und Deutsch-Französisch oder Deutsch-Spanisch und Deutsch-Portugiesisch).

 

Als Übersetzungsbüro arbeiten wir mit vielen vereidigten Übersetzern aus ganz Deutschland zusammen, sodass wir beglaubigte Übersetzungen in oder aus allen Sprachen erstellen können. Häufig werden die Weltsprachen Englisch, Französisch oder Spanisch gewünscht, aber auch Übersetzungen in andere Sprachen (z.B. Türkisch, Arabisch oder Russisch) sind möglich.

 

Grundsätzlich werden beglaubigte Übersetzungen, die von vereidigten Übersetzern erstellt wurden, in allen Staaten anerkannt, die Mitglied des Haager Abkommens sind. Sollten Sie darüber hinaus eine Legitimation der Übersetzung in Form einer Apostille oder Überbeglaubigung benötigen, können wir diese gerne auf Wunsch für Sie einholen. Diese zusätzliche Beglaubigung ist für die Anerkennung der Übersetzungen in manchen Staaten notwendig.

 

Zusätzlich zur Zusammenarbeit mit vereidigten Übersetzern arbeiten wir auch mit Fachübersetzern zusammen, die juristische, medizinische oder technische Fachtexte in eine andere Sprache übersetzen können. Diese kommen nur bei besonders komplexen Texten zum Einsatz.

 

Falls Sie eine beglaubigte Übersetzung benötigen, können Sie gerne ein unverbindliches Angebot anfordern. Dazu laden Sie einfach Ihre zu übersetzenden Dokumente in unserem Angebotsformular hoch, füllen das Formular aus und senden uns dies online zu. Wir erstellen in Rücksprache mit unseren vereidigten Übersetzern ein unverbindliches Angebot, das den Preis, die voraussichtliche Bearbeitungsdauer und weitere Informationen enthält und senden Ihnen dies zu.

 

Bei weiteren Fragen rund um vereidigte Übersetzer, Apostillen, Überbeglaubigungen oder allgemein zu beglaubigten Übersetzungen können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren.


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0228/7 63 63 4 63 oder info@beglaubigte-uebersetzung.eu


Unser Übersetzungsbüro Bonn/Köln bietet Ihnen beglaubigte Übersetzungen und Fachübersetzungen jeglicher Art (z.B. Abiturzeugnisse, Diplomen, Urkunden, Notenübersichten, Führerscheine und polizeiliche Führungszeugnisse) und Sprachen (Englisch, Französisch, Spanisch, PortugiesischTürkisch u.v.m.) - Günstig, schnell und professionell.

 

Sie erhalten von uns innerhalb von wenigen Stunden (werktags) ein Angebot mit umfassenden Informationen zu Preis und Bearbeitungsdauer.

 

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