Erhalte ich bei Ihnen eine zertifizierte Übersetzung?


Der Ausdruck „zertifizierte Übersetzung“ leitet sich im Deutschen vom englischen Ausdruck der „certified translation“ ab. Daher wird er in Deutschland und im deutschsprachigen Raum oft verwendet, wobei die korrekte Bezeichnung für eine offizielle, von einem vereidigten Übersetzer erstellte Übersetzung der Ausdruck „beglaubigte Übersetzung“ ist. Falls Sie auf der Suche nach einer zertifizierten Übersetzung sind, werden Sie also häufig beglaubigte Übersetzungen finden. Hier erklären wir, was eine solche beglaubigte Übersetzung ist und welche weiteren begrifflichen Missverständnisse es geben kann.

 

Eine zertifizierte Übersetzung bzw. beglaubigte Übersetzung ist eine Übersetzung eines offiziellen Dokuments (z.B. Abiturzeugnis, Heiratsurkunde oder Geburtsurkunde), die von einem an einem deutschen Gericht vereidigten Übersetzer erstellt wurde. Dadurch ist sichergestellt, dass der Verfasser bzw. die Verfasserin der beglaubigten Übersetzung über ausreichende Sprachkenntnisse (sprich: sehr gute Kenntnisse in beiden verwendeten Sprachen) verfügt und damit die Inhalte des Originaldokuments korrekt und kontextbezogen wiedergeben kann.

 

Eine solche zertifizierte bzw. beglaubigte Übersetzung kann anschließend bei deutschen oder ausländischen Behörden, Ministerien oder Universitäten vorgelegt werden. Diese offiziellen Stellen akzeptieren die Übersetzungen in der Regel als übersetzte Form des Originaldokuments. Neben der Bezeichnung „zertifizierte Übersetzung“ werden für diese Art der Übersetzungen häufig auch andere Begriffe genannt, die in der Regel dasselbe meinen. So ist auch häufig von einer „notariell beglaubigten Übersetzung“ oder einer „Urkundenübersetzung“ die Rede.

 

Auch in Bezug auf die Ersteller der beglaubigten Übersetzungen, die vereidigten Übersetzer, gibt es unterschiedliche Bezeichnungen. Dazu zählen die Ausdrücke „beeidigter Übersetzer“, „Urkundenübersetzer“ oder „staatlich anerkannter Übersetzer“. Für Sie ist wichtig zu wissen, dass wir mit an einem deutschen Gericht vereidigten Übersetzern zusammenarbeiten und unsere Übersetzungen daher in zahlreichen Staaten als offiziell anerkannt werden. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, durch eine Apostille oder Überbeglaubigung eine zusätzliche Legitimation für Ihre Übersetzung einzuholen, die die Anerkennung in bestimmten Staaten ermöglicht.

 

Falls Sie eine solche zusätzliche Beglaubigung auf Ihre Übersetzung benötigen oder generell eine reguläre beglaubigte Übersetzung erhalten möchten, können Sie diese in unserem Angebotsformular anfordern. Dort können Sie Ihre eingescannten Dokumente hochladen, die Sprachkombination angeben und uns alle weiteren Wünsche mitteilen, die Sie an Ihre Übersetzung haben. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen als Online-Übersetzungsbüro jederzeit zur Verfügung und Sie können uns über unser Kontaktformular kontaktieren.


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