Legalisierung


Die Legalisation oder Legalisierung von einer beglaubigten Übersetzung bestätigt die Echtheit der Unterschrift des beeidigten Übersetzers/der beeidigten Übersetzerin. Legalisierungen werden vom zuständigen Landgericht ausgestellt, also von dem Gericht, an dem der Übersetzer registriert ist. Genau wie die Apostille und die Überbeglaubigung wird die Legalisation nach dem abgeschlossenen Übersetzungsprozess ausgestellt. Sie ist nur notwendig, wenn Sie Ihre beglaubigte Übersetzung in einem Land verwenden möchten, das eine Legalisierung des übersetzten Dokuments verlangt.

 

Gerne holen wir eine Legalisierung am jeweiligen Landgericht für Sie ein. Bitte lassen Sie uns bei Ihrer Anfrage wissen, für welches Land die Legalisierung erwünscht ist, damit wir dies bei der Auswahl der Übersetzer für Sie berücksichtigen können.


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Unser Übersetzungsbüro Bonn/Köln bietet Ihnen beglaubigte Übersetzungen und Fachübersetzungen jeglicher Art (z.B. Abiturzeugnisse, Diplomen, Urkunden, Notenübersichten, Führerscheine und polizeiliche Führungszeugnisse) und Sprachen (Englisch, Französisch, Spanisch, Portugiesisch, ChinesischTürkisch u.v.m.) - Günstig, schnell und professionell.

 

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