Eigennamen in beglaubigten Übersetzungen


Eigennamen spielen bei beglaubigten Übersetzungen zwischen zwei Sprachen, die unterschiedliche Schriftsysteme verwenden, eine große Rolle. Da eine 1-zu-1-Übersetzung der Namen nicht immer möglich ist, geben wir Ihnen gerne vorab die Möglichkeit, uns Ihre präferierte oder auf Ihre Ausweisdokumenten verwendete Schreibweise der Eigennamen mitzuteilen. Anschließend geben wir diese gerne an den vereidigten Übersetzer weiter, der sich an diese Schreibweise hält.

 

Grundsätzlich ist dies nur notwendig, wenn es sich um eine Übersetzung in oder aus einem nicht-lateinischen Schriftsystem handelt. Dazu zählen beispielsweise folgende Sprachen: Chinesisch, Japanisch, Koreanisch, Arabisch, Griechisch, Russisch, Ukrainisch, Hindi oder Farsi. Falls ein Dokument aus einer dieser Sprachen übersetzt werden soll, kann es sein, dass die darauf genannten Eigennamen mehrere mögliche Schreibweise im Deutschen haben und so unterschiedlich übersetzt werden können. In diesem Fall ist es Ihnen überlassen, wie der Name genau geschrieben werden soll.

 

Auch umgekehrt ist dies möglich, sodass bei einer Übersetzung eines deutschen Dokuments in eine dieser Sprachen dieselbe Frage aufkommen kann. Bei beglaubigten Übersetzungen in andere lateinische Schriftsysteme, beispielsweise auf Englisch, Französisch oder Spanisch, gibt es ein solches Problem nicht, da der Name unverändert übernommen werden kann.

 

Damit die Übersetzung möglichst schnell und einfach ablaufen kann, bitten wir Sie bei einer Übersetzung in oder aus einem nicht-lateinischen Schriftsystem darum, uns so früh wie möglich Ihre präferierte Schreibweise zu nennen, damit der vereidigte Übersetzer diese direkt ins Dokument einarbeiten kann. Insbesondere wenn Sie eine Deadline haben, zu der Sie die beglaubigte Übersetzung benötigen, spart dies wertvolle Zeit.

 

Bei weiteren Fragen zu beglaubigten Übersetzungen in oder aus nicht-lateinischen Schriftsystemen können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren.


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