Fertigt EMbassy Translations amtlich beglaubigte Übersetzungen an?


Eine amtlich beglaubigte Übersetzung erkennt man vor allem an den drei wichtigsten Merkmalen: der Stempel des Übersetzers, die Verbindung der Blätter und der Beglaubigungsvermerk.

 

Der Stempel unter der Übersetzung ist von jedem vereidigten Übersetzer individuell gestaltet, da jeder Übersetzer einen eigens angefertigten Stempel besitzt. Auf diesem Stempel findet man den Namen des Übersetzers, die Adresse, für welche Sprachen der Übersetzer vereidigt ist und am wichtigsten: bei welchem Gericht der Übersetzer registriert ist. Dies kann zum Beispiel auf entsprechenden Seiten im Internet geprüft werden.

 

Die Seiten einer amtlich beglaubigten Übersetzung müssen immer nummeriert und vor allem untrennbar miteinander verbunden sein. Dies wird zum Beispiel durch eine so genannte Eselsohr-Bindung gemacht, bei der die oberen linken Ecken der Blätter zusammengeheftet werden. Meist geschieht dies durch Tackern oder das Anbringen einer Öse. Eine weitere Möglichkeit ist die Bindung durch ein Heftgarn. In allen Fällen werden aber nicht nur die Seiten der Übersetzung aneinander geheftet, sondern auch ein Scan des Originaldokumentes in der Ausgangssprache, welches dem Übersetzer vorlag. Dies ist wichtig, damit für den Leser nachvollziehbar ist, was in dem Originaldokument an welchem Ort steht. Somit kann gewährleistet werden, dass das ursprüngliche Dokument korrekt übersetzt wurde. Dies ist auch ein Grund, warum der Scan eine entsprechende Qualität haben muss, da es sonst sein kann, dass die Übersetzung nicht anerkannt wird.

 

Der Beglaubigungsvermerk steht immer am Ende einer beglaubigten Übersetzung. In diesem bestätigt der vereidigte Übersetzer, dass die Übersetzung nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt wurde und vor allem vollständig und richtig ist. Dieser Vermerk wird unterschrieben, und mit Datum und Stempel versehen. Wird die Übersetzung vom Deutschen in eine Fremdsprache erstellt, zum Beispiel ins Englische, steht dieser Vermerk entsprechend in der Fremdsprache unter der Übersetzung.

 

Für diesen Beglaubigungsvermerk gibt es allerdings Besonderheiten. Es kann beispielsweise sein, dass die Stelle an der Sie die Dokumente einreichen müssen, verlangt, dass dem Übersetzer die Originaldokumente (z.B. eine Geburts- oder Heiratsurkunde) im Original vorliegen müssen. In diesem Fall würde ein zusätzlicher entsprechender Satz unter dem Beglaubigungsvermerk stehen, welcher die Vorlage der Originaldokumente bestätigt. Dies ist eine zusätzliche Versicherung an die jeweilige Behörde, an der Sie das Dokument einreichen möchten.

 

Eine Übersetzung ist nur dann eine amtlich beglaubigte Übersetzung, wenn diese von einem an einem Gericht beeidigten Übersetzer angefertigt wurde und die oben genannten Merkmale aufzeigt. Diese Übersetzer sind immer professionell ausgebildete Personen, die die entsprechenden Sprachen fließend in Schrift und Sprache beherrschen, und diese Kompetenzen durch Zertifikate und Prüfungen bewiesen haben. All unsere Übersetzer mit denen wir zusammenarbeiten und welche für uns Übersetzungen anfertigen, haben diese Qualifikationen und sind an deutschen Gerichten vereidigt. Wenn Sie über unser Online-Übersetzungsbüro eine beglaubigte Übersetzung in Auftrag geben, ist diese Qualität immer gewährleistet. Dies bedeutet auch, dass unsere Standardübersetzungen bei allen deutschen Behörden anerkannt werden. Unsere Kollegen sind immer bemüht, Ihre Übersetzungen so gut es geht nach Ihren Wünschen anzufertigen und zu erledigen. Gerne schicken wir Ihnen in dem Fall vorab einen Entwurf um etwaige Änderungswünsche, zum Beispiel bezüglich der Namensschreibweisen, abzusprechen.

 

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